VRR: Fahrkarten und Preise von 1990 bis 1998 in DM
Veränderung in % gegenüber
Jahr 1990* 1991 1992 1999 1990 1992 1997
Ticketart
Einzel- A 2,60 2,60 2,60 3,20 123,08 123,08 3,10 119,23
Einzel- B 3,50 3,50 4,60 6,00 171,43 130,43 5,80 126,09
Einzel- C 7,50 7,50 9,50 13,00 173,33 136,84 11,70 123,16
4er- A 8,90 8,90 6,80 9,60 107,87 141,18 9,20 135,29
4er- B 11,40 11,40 11,40 18,00 157,89 157,89 15,70 137,72
4er- C 17,20² 17,20² 26,00 39,00 226,74 150,00 34,50 132,69
A im Abo 73,50 49,00 49,00 69,60 94,69 142,04 66,00 134,69
B im Abo 91,00 74,00 79,00 103,30 113,52 130,76 98,00 124,05
C im Abo 146,00 100,00 100,00 143,00 97,95 143,00 130,00 130,00
Mittelwert 139,47 Fahrpreis+ 29,21
*) A entspricht Preisstufe 2, B Preisstufe 3 und C Preisstufe 5 (Gesamt-VRR) Inflation 13,90
²) entspricht Preisstufe 4 (für Preisstufe 5 kein Angebot) prozentual 210,17
Quelle: VRR
Preisindex der Gesamtlebenshaltung (Jahresdurchschnitt) in NRW
Basis = 100%
1980 1991
1980 100
1981 106,5
1982 112,4
1983 115,8
1984 118,4
1985 120,8
1986 120,4
1987 120,3
1988 121,4
1989 124,9
1990 128,0
1991 132,5 100
1992 137,8 104,0
1993 142,4 107,5
1994 146,3 110,4
1995 148,8 112,3
1996 150,9 113,9
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW.
Aus der VRR-Broschüre »Das Netzwerk für den Menschen«, Seite 37, geht hervor, daß zwischen 1980 und 1997 die Einnahmen um 44,3% und die Fahrgastzahlen um 4,5% gestiegen sind.
Konkret bedeutet dies, daß die Einnahmen im Zeitraum zwischen 1980 und 1997 in etwa mit der Inflationsrate gestiegen sind.
Für den Zeitraum 1991 bis 1997 ist jedoch ein großer Unterschied zwischen Fahrpreiserhöhung (29,2%) und Inflationsrate (13,9%) festzustellen, der im Vergleich zu einer Überteuerung der Fahrpreise um 210% führt.
Fahrgäste 1990 bis 1997 in Millionen
davon: Anzahl davon: z. Vergleich:
Jahr Einzel- Sammel- Zeit- sonst. Schwerbe- insgesamt Schwebe- Diesel- Straßen- Wagenpark Gelenk- Stadtwerke
fahrschein karte karte Billett hinderte bahn bus bahn züge Solingen
1975 16,071 7,297 39,979 3,931 67,278 16,685 41,851 8,742 303 Gesamtzahlen
1976 9,737 11,785 39,528 4,503 65,553 16,366 40,739 8,448 296
1977 7,775 12,382 36,123 4,872 61,152 15,436 38,343 7,373 296
1978 7,330 12,002 35,683 4,868 59,883 14,277 39,003 6,603 295
1979 7,408 12,136 36,253 4,898 60,695 14,525 39,376 6,794 301
1980 wg. VRR-Einführung keine Aufschlüsselung 65,993 16,237 43,423 6,333 298
1981 9,195 11,911 32,726 3,552 14,331 71,715 17,268 47,016 7,431 286 134
1982 7,975 12,108 30,600 3,370 15,750 69,803 17,265 45,018 7,520 288 133
1983 6,860 11,884 28,509 3,298 16,961 67,512 16,486 43,999 7,027 292 141
1984 7,046 11,760 26,514 3,206 12,090 60,616 15,250 39,680 5,686 283 132
1985 9,924 9,564 28,572 3,177 12,710 63,947 16,845 42,129 4,973 306 139
1986 10,503 8,308 27,296 3,173 12,660 61,940 16,911 41,788 3,241 315 140
1987 11,183 8,187 26,218 3,147 13,212 61,947 16,242 44,296 1,409 325 153
1988 7,774 11,775 26,063 3,132 13,373 62,117 16,180 45,937 322 146
1989 7,623 11,475 26,518 3,119 13,862 62,597 15,988 46,601 305 125
1990 8,147 12,065 27,036 3,999 14,233 65,480 16,682 48,798 298 125 20,553
1991 6,392 9,181 40,874 4,011 14,078 74,536 19,274 55,262 307 125 22,796
1992 4,964 8,623 46,921 2,548 14,074 77,130 20,396 56,734 295 124 23,446
1993 3,951 9,117 54,489 2,500 12,036 82,093 21,210 60,883 273 140 24,115
1994 3,597 8,773 61,782 0,205 10,846 85,203 23,107 62,096 274 140 23,460
1995 3,344 8,255 63,517 0,420 10,986 86,522 23,072 63,450 281 140 23,598
1996 3,156 7,621 63,914 0,418 8,382# 83,491 22,581 60,910 23,107
1997 84,200+ 22,700+ 61,500+ 22,721
# Ergebnis der Schwerbehindertenzählung 1996 mit einbezogen
+ gerundete Angaben aus dem Konzern-Geschäftsbericht 1997
Quelle: WSW. Entnommen aus den Statistischen Jahrbüchern Wuppertals. 

ZÄHLUNG DER IM EINSATZ BEFINDLICHEN GELENKBUSSE
Beobachtungszeitraum: Mittwoch, den 19.05.1999 an der Ohligsmühle
Beginn: 17.15h, Ende: 18.20h
Richtung Oberbarmen Richtung Vohwinkel
8871 17.17h 9370 17.15h
9366 17.23h 6 9675 17.21h 6
8564 17.28h 5 8776 17.24h 3
8865 17.32h 4 9669 17.26h 2
9867 17.33h 1 9662 17.30h 4
9665 17.44h 11 9674 17.36h 6
9679 17.46h 2 9672 17.42h 6
9678 17.54h 8 9371 17.47h 5
9879 17.58h 4 9866 17.53h 6
9773 18.02h 4 9373 17.59h 6
9677 18.07h 5 9763 18.02h 3
9675 18.11h 4 8871 18.06h 4
8776 18.19h 8 9366 18.13h 7
9869 18.20h 1 8564 18.17h 4
Minimale Zugfolge: 1 Minute.
Maximale Zugfolge: 11 Minuten.
Eingesetzte Einheiten: 20
Fahrradfahrer: 6 davon 4 Richtung Oberbarmen
Anlage 5: Ausnahmegenehmigung von der Nachtarbeit
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet zwei inhaltlich verschiedene Seiten, wovon die zweite die Begründung und die Auflagen enthält:
Staatliches Umweltamt Düsseldorf
Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 LImSchG sind zwischen 22.00 und 6.00 Uhr Betätigungen verboten,
welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
Nach § 9 Abs 2 LImSchG kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen des Verbotes
nach § 9 Abs. 1 LImSchG zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit im öffentlichen
Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.
Bei einer Unterbrechung des Betriebes während der durchzuführenden Arbeiten entstände eine erhebliche Lücke im Verkehrsangebot, die mit ersatzweise eingesetzten Bussen bzw. mit individuellen Verkehrsmitteln (PKW) geschlossen werden müßte.
Die Durchführung der notwendigen Arbeiten außerhalb der Betriebszeit liegt im öffentlichen Interesse. Daher wird dem Antrag auf Durchführung der beauftragten Arbeiten zur Nachtruhe stattgegeben.
Die Ausnahmegenehmigung wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
Widerrufsvorbehalt:
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nicht eingehalten werden, oder sich bei der Durchführung der genehmigten Arbeiten herausstellen, daß diese zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarschaft führen, so bleibt der gänzliche oder teilweise Widerruf der Ausnahmegenehmigung vorbehalten.
Dieser Widerrufsvorbehalt ist deshalb erforderlich, da zum jetzigen Zeitpunkt, d. .h. vor Beginn der Ausführung der Bauarbeiten, die Belästigungen für die Nachbarschaft zur Nachtruhe nicht abgeschätzt werden können.
Tel. Erreichbarkeit in dringenden Fällen: (0201) 714488 (Nachrichten und Bereitschaftszentrale)

Anlage 7: Unfälle bei der Schwebebahn
Eine Übersicht.
21.10.1901: An der Haltestelle Bruch läuft ein Ortsfremder einem abfahrenden Zug nach und fällt auf die Straße.
01.05.1917: In Höhe Wupperfeld bleibt ein Wagen wegen technischer Probleme liegen. Ein nachfolgender Zug fährt unter Mißachtung des Signal-Rots weiter und rammt um 15.30 Uhr den liegengebliebenen Zug, dessen letzter Wagen sich aus den Schienen hebt und in Zeitlupe quer in die Wupper gleitet. Ein Passagier trägt eine Schramme davon; dank der geringen Auslastung ist nicht mehr passiert.
11.09.1968: Auf regennasser Fahrbahn muß ein LKW mit Anhänger um 20.37 Uhr in der Sonnborner Straße an einer roten Ampel halten. Bei dem Bremsmanöver kommt der Anhänger ins Schleudern und rammt die Stütze 87. Die Stütze bohrt sich in den Gehsteig, mit einem ohrenbetäubenden Krach fallen die angrenzenden zwei Brücken auf die Straße. Keine Verletzten, aber wochenlange Außerbetriebsetzung der Schwebebahn.
08.12.1970: Die Schwebebahn entgleist auf einem Langsamfahrstück, bleibt aber »oben«.
13.08.1981: Ein überhoher LKW beladen mit einem Lichtmast kreuzt die Trasse der Schwebebahn am Sonnborner Kreuz. Der Lichtmast trifft eine querende Schwebebahn und bohrt sich in den Faltenbalg. Wie durch ein Wunder wird niemand verletzt.
23.01.1989: Gegen 7.01 Uhr lädt ein LKW in Höhe Wunderbau auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Erdreich ab. Im Dunkeln sieht der Fahrer einer heraneilenden Schwebebahn den gekippten Aufbau nicht und rammt ihn mit voller Wucht. Der LKW kippt zur Seite, an der Schwebebahn entsteht hoher Sachschaden. Die Fahrgäste werden per Drehleiter geborgen. Es gibt vier Leichtverletzte.
11.10.1990: Ein ähnliches Schicksal ereilt einer Schwebebahn auf der Kaiserstraße, als sie mit einem Ladekran zusammenstößt.
25.03.1997: Ein defekter Totmannschalter war die Ursache für den Unfall, bei dem 14 Verletzte zum überwiegenden Teil ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Ein Gelenktriebwagen, der in Oberbarmen gewendet hatte, fuhr auf den in der Haltestelle stehenden Kaiserwagen auf. Anstatt zu bremsen gab der Schalter Strom auf den Antrieb. Normalerweise soll der Totmannschalter verhindern, daß bei Ausfall des Fahrers zum Beispiel durch Ohnmacht die Schwebebahn zum Stehen gebracht wird.
05.11.1998: Wegen der Bauarbeiten an der Station Adlerbrücke ist die Signalanlage zwangsweise zwischen den Stationen Loher Brücke und Alter Markt stillgelegt, es gilt »Fahrt auf Sicht« mit maximal 30 km/h in Höhe der Haltestelle Alter Markt. Trotzdem fährt ein Zug von Vohwinkel kommend auf einen anderen in der Haltestelle stehenden auf.
12.04.1999: Der zweite Unfall im Zuge des Ausbaus fordert erstmals Menschenleben unter den Fahrgästen. Eine Kralle, die während der Ausbauarbeiten die Brücken an der sog. Diletationszone (Pufferzone für den Dehnungsausgleich im Gerüst) stabilisieren soll, wird nach Beendigung der Arbeiten »vergessen«. Der erste Zug, Schwebebahn Nr. 4, prallt von Vohwinkel kommend in Höhe der Stütze 206 gegen die Kralle. Das erste Fahrgestell reißt ab, der Wagen entgleist und fällt in die Wupper. Das erste Fahrgestell verabschiedet sich anschließend ebenfalls nach unten und schlägt in Höhe der dritten Sitzreihe in die Fahrgastzelle ein. Ein paar Fahrgäste haben noch Glück, daß der Zug auf ein quer über die Wupper verlaufendes Fernwärmerohr fiel. Trotzdem müssen fünf Menschen ihr Leben für diesen leichtsinnigen Fehler lassen, 47 werden zum Teil schwer verletzt, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden.
Anlage 8: WSW-Protokoll über das Gespräch am 23.05.1997 betreffend Ausbau der Schwebebahn; Denkmalpflegerische Belange
»Ausbau der Schwebebahn
Denkmalpflegerische Belange
Das Gespräch am 23.05.1997 mit Vertretern der Ministerien für Stadtentwicklung, Kultur und Sport sowie Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, der Bezirksregierung Düsseldorf, des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal und der Wuppertaler Stadtwerke AG hat folgendes Ergebnis:
1. Das für den Ausbau des Gerüstes vorliegende Baurecht nach PBefG bzw. BOStrab ist bestandskräftig. Die Denkmalpflege nimmt den vorgesehenen nahezu form- und systemidentischen Austausch des Gerüstes hin. Alle Planungen für das Traggerüst werden nicht mehr infrage gestellt.
2. Für die Haltestellen Zoo/Stadion, Varresbecker Straße, Westende, Pestalozzistraße, Robert-Daum-Platz, Döppersberg, Kluse, Landgericht, Völklinger Straße, Loher Brücke, Adlerbrücke und Wupperfeld liegt bestandskräftiges Baurecht vor, das auch vom Denkmalschutz nicht mehr aufgehoben werden kann. Daraus resultiert, daß die Ratsvorlage 3900/97 vom 15.04.1997 geändert werden muß. Aus dem 5 Absatz der Begründung sind alle aufgeführten Stationen von Wupperfeld bis Zoo/Stadion zu streichen. Für diese Haltestellen sind keine nachträglichen denkmalpflegerischen Erlaubnisse möglich.
Die vorgesehenen Veränderungen an den Haltestellen Ohligsmühle und Alter Markt sind denkmalpflegerisch verträglich.
3. Für die Haltestellen Vohwinkel, Bruch, Hammerstein, Sonnborner Straße, Werther Brücke und Berliner Platz werden Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Denkmalschutz wird dabei einer der zu berücksichtigenden Belange für die Genehmigung der bereits erstellten Pläne sein.
Generell vertritt die Denkmalpflege das Ziel, die Originalsubstanz in situ zu erhalten oder wiederzuverwenden. Ist dies nicht möglich, wird ein Ersatz durch zeitgenössische Architektur befürwortet. Historisierende Neubauten werden nicht befürwortet.
4. Das unter 3. geschilderte Verfahren gilt auch für die Wagenhalle Oberbarmen.
5.Die Umsetzung der Belange des Denkmalschutzes bedeutet konkret, daß neben dem Erhalt der Haltestelle Döppersberg auch bei der Haltestelle Werther Brücke der Wagenhalle Oberbarmen dort, wo die Originalsubstanz nicht erhalten werden kann, sie denkmalgerecht ergänzt wird.«
Schreiben liegt als Kopie vor.
Anlage 9: Auszug aus Denkmalrecht Nordrhein-Westfalen: Kommentar / 2. Auflage / ISBN 3-555-30269-8, Deutscher Gemeindeverlag GmbH Köln 1989
DSchG § 1, Erl. 44
Gem. § l Abs. 7 BBauG (§ l Abs. 6 BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Bei der Abwägung handelt es sich um die Schaffung eines Ausgleichs zwischen harmonisierenden und gegenläufigen Belangen. Damit kommt der Gemeinde bei der Ausbalancierung der Belange ein planerischer Gestaltungsspielraum zu.
Innerhalb dieses Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde bei der Kollision zwischen den verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet (BVerwGE 34, 301; zur Abwägung allgemein vgl. Grauvogel, Rnr. 318-469 mit umfangreichen Angaben zur Literatur und Rechtsprechung).
Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat diesen planerischen Gestaltungsspielraum allerdings mit §1 Abs. 3 Satz 2 in gewisser Weise eingeengt. Der Auftrag und die Verpflichtung für die Gemeinde, "...Denkmalschutz und Denkmalpflege so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, daß die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung möglich sind", ist ein Optimierungsgebot. Zur Bedeutung eines Optimierungsgebotes s. Erl.23.
DSchG §1, Erl. 45
Zielvorgabe für die planende Gemeinde ist es, die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler ... zu ermöglichen. Dieses Ziel muß mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden. Hierzu zählen in erster Linie die Untersuchung von Planungsalternativen und die Auswahl der denkmalverträglichen Festsetzungen. Bestehen mehrere Planungsalternativen, darunter jedoch nur eine, die der gesetzlichen Zielvorgabe des § l Abs. 3 Rechnung trägt, dann ist nur diese Planungsentscheidung rechtens. Um dem Belang Denkmalschutz zum Erfolg zu verhelfen, bieten sich gem. § 9 BBauG (§ 9 BauGB) insbesondere Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über offene oder geschlossene Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen, Verkehrsflächen, nicht überbaubare Grundstücksflächen und Parkanlagen an. § 9 Abs. l Nr. 23 BBauG (BauGB) erlaubt Festsetzungen zum Schutz von Immissionen. Danach können in der Umgebung von Denkmälern emittierende Anlagen, etwa Ölheizungen, ausgeschlossen werden (s. Stich, DÖV 1981 S. 651; Dolde NJW 1982 S. 1790).
Andererseits werden die Belange des Denkmalschutzes hinter andere Belange zurücktreten müssen, wenn auch bei einer für den Denkmalschutz optimalen Planung die entgegenstehenden Belange eindeutig höher zu veranschlagen sind (s. Erbguth, DVB1. 1985 S. 1352; Moench, NVwZ 1984 S. 146).
Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Planungsleitsatz (s. BVerwG, NuR 1985 S. 320) kann der mit einem Optimierungsgebot ausgestattete Belang Denkmalschutz und Denkmalpflege durch andere, schwergewichtigere Belange überwunden werden, auch wenn dies nur in Ausnahmefällen vonnöten sein wird. Eine strikte Beachtung oder absolute Vorrangstellung kommt dem Denkmalschutzbelang in NW im Rahmen der Bauleitplanung deshalb nicht zu (vgl. Bayer.VGH, Urteil v. 9.11.1981, BayVBi. 1982 S. 497 m.w.N.). Zur Planungseinschränkung aus § 11, die Sicherung ortsfester Bodendenkmäler zu gewährleisten, siehe Erl. 6 zu §11.
DSchG § 3, Erl. 45
Die Zulassung verschiedener Vorhaben bedarf der Planfeststellung, die in §§ 72 f. VwVfG oder in verschiedenen Fachplanungsgesetzen (s. Aufstellung bei Knack, Rnr. 4 zu § 72 VwVfG) geregelt ist. In das öffentliche Verfahren werden alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange einbezogen und abgewogen. Auch die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (s. Erl. 33 f. zu § 9). Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen ist es denkbar, daß zwischen der Feststellung des Planes und seiner Ausführung noch ein Denkmal entdeckt und in die Denkmalliste eingetragen wird, was die Ausführung des Planes beeinflussen kann. Allerdings sind solche Ausnahmefälle im Hinblick auf die Geltungsdauer von fünf Jahren und die Verlängerungsmöglichkeit der Planfeststellung sowie den Stand der Unterschutzstellungen in NRW auch nicht gänzlich auszuschließen.
Wird ein in einem Plangebiet befindliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen, bedeutet dies, daß der Belang Denkmalschutz insoweit erstmals auftritt. Er hat - da er nicht bekannt war - nicht zum Abwägungsmaterial gehört und ist folgedessen nicht abgewogen worden (s. BVerwG, NVwZ 1986 S. 740). Diese Abwägung mit anderen Belangen ist nachzuholen. Hierfür bietet § 76 VwVfG - vergleichbare Bestimmungen befinden sich in den Fachplanungsgesetzen - eine Rechtsgrundlage.
Führt der Belang Denkmalschutz nur zu einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung, dann kann die Planfeststellungsbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen. Dies ist dann der Fall, wenn der Träger des Belangs Denkmalschutz (s. Erl. 34 bis 37 zu § 22) der Planänderung zustimmt und die Interessen anderer durch diese Änderung nicht berührt werden.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Hierbei ist das Optimierungsgebot des § l Abs. 3 (s. Erl. 44, 45 zu § l) zu beachten, wie dies der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes NW mit RdErl. v. 5.11.1986 (MB1. NW. S.1710/SMB1. NW. 911) als Hinweis auf § 9 Abs. 2 FStrG verlangt. Dies trifft auch auf andere bundesrechtliche Planfeststellungsverfahren zu, da jeder Entscheidungsträger einer staatlichen Gewalt die Rechtssätze einer anderen staatlichen Gewalt zu beachten hat. Der Bund und seine Entscheidungsträger sind auch bei hoheitlicher - planender - Tätigkeit an die Landesgesetze, die im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung ergangen sind, gebunden (BVerwG, NVwZ 1983 S. 474; OVG Münster, DÖV 1984 S. 475). Das ergänzende Planfeststellungsverfahren unterliegt allerdings erleichterten Bedingungen; es bedarf keines Anhörungsverfahrens und keiner öffentlichen Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses.
Anlage 10: Artikel in der FAZ vom 25.08.1998
Die große Erneuerung ist schon arg im Verzug.
Die Wochenenden reichen nur knapp für den Abriß in Etappen
Hohe Aufwendungen für die NiettechnikEin Bericht von Georg Küffner.
Was die Wuppertaler an ihrer Schwebebahn haben, das wissen sie. Die Stadt hängt buchstäblich an dem 100 Jahre alten eisernen Tausendfüßler. Ohne dieses Verkehrsmittel wären die Gemeinden Vohwinkel, Elberfeld und Barmen kaum so rasch zusammengewachsen, aus denen sich 1929 die spätere Stadt Wuppertal bildete. Noch heute ist die Bahn das Rückgrat des innerstädtischen Nahverkehrs. Täglich vertrauen sich 70 000 Menschen diesem Transportmittel an, um mit ihm ein Stück seiner insgesamt 13,3 Kilometer langen Strecke zurückzulegen.
Die Schwebebahn gilt als besonders sicher. Schwere Unfälle hat es bis heute nicht gegeben. Es kam zwar immer mal wieder vor, daß ein Lastwagen gegen eine der Stützen fuhr und die Bahn danach für Tage und mitunter auch Wochen gesperrt werden mußte. Negativer Ausreißer in der günstigen Schadensbilanz war ein Auffahrunfall vor zwei Jahren: Zwei Wagen waren aufeinandergeprallt, und 14 Personen wurden verletzt. Doch mit dem Leben mußte bis heute noch niemand seine Fahrt mit der Schwebebahn bezahlen. Spektakulär war 1950 der Sturz eines Jungelefanten aus dem Waggon ins 12 Meter tiefer liegende Flußbett. Das Tier hatte man zu Werbezwecken in den Zug gesteckt, es sollte auf den in der Stadt gastierenden Zirkus Althoff aufmerksam machen. Doch der Bahn-Sturz verlief glimpflich: Der Elefant Tuffi hatte sich nur das Hinterteil geprellt.
Es gibt gleich eine Handvoll Argumente dafür, diese Bahn zu erhalten. Neben eher städtebaulichen und verkehrstechnischen sind es vor allem technikgeschichtliche Gründe: Die 1901 in Betrieb genommene Schwebebahn ist, wie der Eiffelturm, ein Beispiel für eine Eisenkonstruktion der Jahrhundertwende. Sie ist zudem einmalig, denn nur in Wuppertal wurde die von dem Kölner Ingenieur und Fabrikanten Carl Eugen Langen entwickelte "Hochbahn mit freischwebend hängenden Personenwagen" gebaut, die er zuvor vergeblich den Städten Berlin, Breslau und München angeboten hatte. Natürlich schwebt die Bahn nicht. Die "in Reihe geschalteten" Räder der Triebwagen rollen vielmehr auf einer einzigen Fahrschiene und umschließen sie mit ihren nach innen gewölbten Laufflächen. Diese formschlüssige Verbindung verhindert, daß die Räder von der Schiene rutschen. Jede Kurve läßt die Bahn seitlich ausschwingen. Ein gefährliches Auspendeln unterbindet indes ein Sicherheitsbügel am Fahrgestell, der die Bewegung der Wagen auf einen Winkel von 15 Grad begrenzt -einen Wert, der im Normalbetrieb nie erreicht wird, denn das einschlägige Regelwerk schreibt vor, daß Amplituden von mehr als 8 Grad nicht auftreten dürfen.
Das vom damaligen MAN-Direktor Anton Rieppel entwickelte "Tragwerk für einschienige Schwebebahnen" ermöglichte eine recht filigrane und damit vergleichsweise leichte Konstruktion der 468 Brücken, die - abgestützt auf schräg nach oben verlaufende Träger - das Skelett der Bahn bilden. Das Besondere dieser Rieppel-Trägers: Die Verformungen an den zwischen 20 und 30 Meter langen Brücken sind weitgehend identisch, ganz gleich, ob ein Zug die Konstruktion einseitig belastet oder ob sich bei Gegenverkehr die dann links und rechts am Träger hängenden Lasten in etwa entsprechen. Erreicht wird dieser Effekt durch sogenannte Hängestäbe. Schräg eingebaut, verbinden sie drei zu einem Doppel-T zusammengesetzte Fachwerkträger miteinander.
Kein Bauwerk hält ewig, schreiben die Betreiber des ersten Pendolinos, die Wuppertaler Stadtwerke, in einer Informationsbroschüre. Es muß also gehandelt werden, wenn das Wahrzeichen von Wuppertal nicht aus Altersschwäche und wegen Rostfraß zusammenbrechen soll. Lange hat man über das richtige Vorgehen bei der Sanierung gestritten. So wurde untersucht, mit welchen Techniken sich der Schutzanstrich wieder entfernen läßt, der im Lauf der Jahre auf eine Dicke von 1,5 Millimeter gewachsen ist. Man experimentierte mit flüssigem Stickstoff, um den Lack zu verspröden, damit man ihn anschließend "abnadeln" konnte. Auch mit feinkörnigem Kies versuchte man . ihn abzustrahlen. Alle diese Maßnahmen blieben unbefriedigend. Die Ingenieure hatten ausgerechnet, daß von der 400 000 Quadratmeter messenden Oberfläche des Schwebebahngerüsts rund 800 Tonnen Bleimennige und giftige Bleiweißfarben abzukratzen wären - das hätte mit jedem Verfahren mehrere Millionen Mark verschlungen. Doch nicht allein die Kosten sprachen gegen einen neuen Anstrich auf altem Grund. Auch der Umweltschutz ließ den Plan scheitern. Denn selbst die sorgfältigsten "Einhausungen" hätten nicht verhindern können, daß abgeriebene alte Farbe in die Wupper gelangt wäre und den hier hausenden Lebewesen den Garaus gemacht hätte. Da also eine Sanierung als Lösung ausschied, entschied man sich für den Ausbau der Schwebebahn. Diese Bezeichnung hält man für gerechtfertigt, denn an mehreren Stellen wird sogar die Trasse der Bahn verändert. Größere Kurvenradien werden künftig höhere Geschwindigkeiten zulassen. Auch soll die Taktfrequenz, die heute - je nach Andrang der Passagiere - zwischen drei und fünf Minuten liegt, auf 90 Sekunden reduziert werden. Doch zuvor wird das Traggerüst der Schwebebahn komplett abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das geschieht in Etappen. An jedem Wochenende werden in den kommenden drei Jahren, jeweils an drei Stellen gleichzeitig, die alten Brückenträger einschließlich der dazugehörenden Stützen abgebaut und durch jungfräuliche Stahlträger ersetzt. Diese Vorgehensweise soll den Betrieb der Bahn während der Neubaus zumindest an Werktagen weiter ermöglichen. Daß jedoch nicht an jedem Montag morgens um fünf Uhr die Schwebebahn wieder rollt, zeichnet sich jetzt bereits ab - obwohl erst rund zwei Dutzend Brücken gewechselt wurden. Einmal ruhte der Betrieb sogar bis Dienstag abend.
Die Arbeiten an der Schwebebahn hinken heute bereits ein Jahr hinter dem Zeitplan her. Nur Optimisten glauben noch daran, daß der in den Verträgen fixierte Termin für die Fertigstellung gehalten werden kann. Doch auch die Kosten laufen aus dem Ruder. Die Nervosität unter den Beteiligten wächst von Tag zu Tag. Der Ton wird härter: So läßt man bei den Wuppertaler Stadtwerken kein gutes Haar mehr an der mit den Stahlarbeiten für 11 der 13 Kilometer Strecke beauftragten Arbeitsgemeinschaft, die sich aus der Holzmann-Stahlbautochtergesellschaft Lavis und der Ago Stahlbau aus Neuwied zusammensetzt. So hätten die beiden Unternehmen die übernommene Aufgabe eindeutig unterschätzt und geglaubt, nur "ein altes Stück Stahl gegen ein neues" tauschen zu müssen. Auch verstünden die aus dem Kraftwerksbau kommenden Ingenieure zu wenig von Brückenkonstruktionen. Die Arbeitsvorbereitung auf den Baustellen sei vollkommen unbefriedigend: So würden Montagegerüste an Stellen plaziert, die dafür gar nicht geeignet seien, und müßten daher anschließend wieder abgebaut werden; das koste viel Zeit. Und das, obwohl man rechtzeitig exakte Angaben zum Beispiel über das Tragvermögen von Brücken, Straßen und Bürgersteigen vorgelegt habe. Selbst am verwendeten Werkzeug mäkelt der Auftraggeber herum: Um schnell und effektiv arbeiten zu können, müsse man eben Maschinen einsetzen, die nicht aus dem Baumarkt stammten.
Nicht nur wegen dieser harschen Kritik sind die Stahlbauer nicht zu beneiden. Das Herstellen und Montieren des Traggerüsts gleicht dem Zusammensetzen eines mehrdimensionalen Puzzles, das zudem "hochgradig statisch unbestimmt" ist. Keine Brücke entspricht der anderen, und für jedes Teil muß ein statischer Nachweis erbracht werden. Je Brückenträger werden 650 Lastfälle gerechnet. Ohne die Unterstützung leistungsfähiger Computer ist diese Rechenarbeit nicht möglich. Und hier taucht bereits ein weiterer Streitpunkt auf. Völlig unterschiedlich fällt nämlich das Urteil über das Zahlenwerk aus, das vom Bauherrn für die Ausarbeitung des Angebots zur Verfügung gestellt wurde. Nach dem Urteil der Stahlbauer ist es unvollkommen und voller Ungenauigkeiten, während die Wuppertaler Stadtwerke darauf verweisen, daß mit dem übergebenen Datensatz nur "Mindestanforderungen" für die spätere Detailplanung weitergereicht worden seien.
Welche Datenmenge allein für eine einzige der 468 Brücken zusammengetragen werden muß, läßt sich erahnen, wenn man deren Aufbau etwas näher betrachtet. Die Fachwerke setzen sich jeweils aus rund 250 Stäben zusammen, die von etwa 3000 Nieten zusammengehalten werden. Man hat sich für diese Konstruktion nicht nur deshalb entschieden, weil auch das alte Tragwerk von Nieten zusammengehalten wurde; das war damals notwendig, da sich das verwendete Flußeisen nicht schweißen ließ. Die Nietkonstruktion scheint vielmehr auch heute noch mehr Vor- als Nachteile zu haben: So ist eine "heißgeklemmte" Konstruktion deutlich unempfindlicher gegenüber dynamischen Belastungen als eine geschweißte mit ihren sehr hohen Eigenspannungen, zu denen sich dann noch die Spannungen aus dem Betrieb addieren. Würde man das neue Traggerüst aus geschweißten Fachwerken zusammensetzen, müßte man demnach stärkere Profile wählen. Nach Berechnungen der Experten wären die Massen dann etwa 35 bis 50 Prozent größer geworden.
Nieten erfordern absolute Paßgenauigkeit. Nur wenn Loch auf Loch sitzt, lassen sich die rotglühenden - je nach Belastung 16 bis 32 Millimeter starken - Zapfen einstecken und mit hohen Kräften zusammenpressen. Ist nur ein Stab falsch geschnitten oder sitzt auch nur ein Loch nicht an der richtigen Stelle, kann die Brücke nicht fertiggestellt werden. Verzögerungen sind die Folge. Und die fallen beim Neubau der Schwebebahn deshalb besonders groß aus, weil man sich für eine verzinkte Konstruktion entschieden hat. muß ein Stab nachgeliefert werden, läuft ein mehrtätiger Fertigungsprozeß an: Schneiden, Bohren und dann ab ins Zinkbad.
Überaus aufwendig ist das Nieten einer verzinkten Konstruktion. Denn mit jedem eingebrachten Niet verbrennt ein Teil des Korrosionsschutzes. Es muß also nachgearbeitet werden. Alle Nietköpfe und ihre "Höfe" müssen sorgfältig abgestrahlt werden. Anschließend wird - alles schön fein in Handarbeit - Zinkstaubfarbe auf gestrichen. Effektiver wäre der Einsatz bereits verzinkter Niete:
Dann müßte nicht von jedem Nietkopf der Zunder entfernt werden, und die weiteren Schutzanstriche könnten gleich auf getragen werden. Ob man es schafft, während der bereits angelaufenen Fertigung von "schwarzen" auf verzinkte Niete umzuschwenken, ist derzeit völlig offen. Das Haupthindernis für diesen Schritt ist, daß das Herstellen der verzinkten Niete durch ein Patent geschützt ist. Dieses Monopol will sich der Know-how-Träger offensichtlich teuer bezahlen lassen. Rund 10 Prozent der Kosten für den Stahlbau entfallen auf den Korrosionsschutz, der von dem Mannheimer Unternehmen Litterer ausgeführt wird. Man investiert also recht üppig in die Rostvorsorge, denn auch die neue Schwebebahn soll 100 Jahre halten. Und vielleicht kommen die Zinkniete ja doch noch zum Einsatz.
Das Herstellen der Stahlkonstruktion ist nur die halbe Miete. Nur schwer vorstellbare Schwierigkeiten bereitet auch der zweite Schritt, das Abbauen der alten Konstruktion und das Aufstellen des neuen Traggerüsts. Kompliziert werden diese Arbeiten, weil die Bahn an zahlreiche Stellen sehr nahe an Häusern verbeifährt. Das Hantieren mit schweren Kränen wird dadurch nicht gerade erleichtert. Zudem müssen entlang der Wasserstrecke tonnenschwere Hilfsgerüste in die Wupper gestellt werden, von denen aus man sich dann nach oben hangeln kann.
Doch die eindeutig größten Probleme bereiten die Fundamente, über die sich das Traggerüst der Schwebebahn am Boden abstützt. Zwar muß an den Montage-Wochenenden nicht eine komplett neue Gründung installiert werden. Doch um eine ausreichend hohe Standfestigkeit zu erhalten, muß man die Köpfe der zuvor bereits mit Zementinjektionen und dem Einbau von speziellen Ankern ertüchtigten alten Fundamente abschneiden und durch neue ersetzen. Diese Arbeiten stehen unter gewaltigem Zeitdruck. Denn da ist nicht nur die Schwierigkeit, ins alte Fundament ein etwa 20 Zentimeter tiefes rechteckiges Loch zu stemmen, zu bohren oder zu sprengen und anschließend einen Bewehrungskorb hineinzuflechten, durch den man dann die "Elefantenfüße" der Stützen stecken kann. Es gilt auch die Abbindezeit des Betons einzuhalten. Und die beträgt, obwohl man schnelles Material verwendet, neun Stunden: viel zu lange, besonders dann, wenn zuvor kostbare Zeit verloren gegangen ist.
Wertvolle Stunden zerrinnen auch immer dann, wenn sich am Freitagabend herausstellt, daß ein Fundament nur durch den Hausflur einer türkischen Großfamilie zu erreichen ist, die auf stur schaltet und den Weg versperrt. Dann heißt es taktieren. Es wird gefeilscht wie auf dem Bazar. Erst wenn einige Tausender den Besitzer gewechselt haben, wird der Durchgang zum Fundament der Schwebebahn freigegeben und es kann weitergearbeitet werden. An solchen Anekdoten ist der Neubau der Wuppertaler Schwebebahn reich. Bis die ersten Passagiere am neuen Traggerüst ihre Runden drehen können, werden gewiß noch weitere Geschichten dazukommen.
Anlage 11: Beispiele für den Stand der Technik in der Crashforschung
Seit Jahrzehnten fertigt Setra seine Sitze selbst. Jetzt wurde von EvoBus ein neuer Reisebussitz entwickelt, der noch mehr Sicherheit und Komfort für den Fahrgast bietet. Eine vorgegebene Knautschzone, die energieabsorbierende Rückenlehne, der integrierte 2-Punkt-Sicherheitsgurt mit Gurtschloß und die weiterentwickelten Kurbelarmlehnen entsprechen nicht nur den geltenden ECE-Richtlinien, sie verringern die Verletzungsgefahr des Fahrgastes beträchtlich.


Aus der Internetseite des WDR, Quarks & Co:
Das A und O bei Auffahrunfällen und Kollisionen Katastrophen zu vermeiden, besteht physikalisch gesehen darin, die ungeheure Bewegungsenergie nicht schlagartig, sondern möglichst langsam abzubauen. Auch wenn Autofahrer heute eher entsetzt sind, wenn nach einem Unfall ihr Auto wie eine Ziehharmonika zusammengequetscht ist, sollten sie gerade darüber froh sein: Denn was an Energie in die Verformung ihres Autos gegangen ist, wirkt sich nicht mehr so nachteilig auf sie selbst und ihren Körper aus. Die Zahlen belegen es: Verglichen mit früher gehen die Verletzungen bei Auffahrunfällen zurück. Autos waren früher eher hart und unflexibel, heute haben sie Knautschzonen und sind eher weich und dämpfend.