DIN 4132 (Auszug)
5 Grundsätze für die bauliche Durchbildung und Ausführung
5.1 Niet- und Schraubenverbindungen
5.1.1 Niete
Für Niete sind Klemmlängen (in mm) größer als 0,2 d2 (d
in mm) nicht zulässig.
5.1.2 Paßschrauben
Bei Paßschrauben nach DIN 7968 darf das Gewinde nicht in die zu verbindenden Teile
hineinreichen. Die Passung muß mindestens H11/h 11 (Schrauben nach DIN ISO 898 Teil 1) betragen.
5.1.3 Rohe Schrauben
Rohe Schrauben nach DIN 7990 dürfen zur Kraftübertragung nur in Verbindungen
verwendet werden, für die eine Betriebsfestigkeitsuntersuchung nach Abschnitt 4.4.1 nicht
erforderlich ist.
5.1.4 Hochfeste Schrauben
Bei Verbindungen mit hochfesten Schrauben sind die Bestimmungen der DASt-Richtlinie
010 für nicht vorwiegend ruhende Belastung zu beachten.
5.1.5 Anordnung der Niete und Schrauben
Für die Rand- und Lochabstände gilt DIN 1050. Für die Anreißmaße der Form- und
Stabstähle gelten DIN 997, DIN 998 und DIN 999.
5.2 Brenngeschnittene Walzerzeugnisse
Die durch Brennschneiden entstandenen Schnittflächen müssen mindestens eine Güte 23
nach DIN 2310 Teil 3, Ausgabe Februar 1975. Abschnitt 2. bei Kerbfall W 11 (siehe Tabelle
5) und 12 bei Kerbfall W 01 aufweisen.
5.3 Schweißverbindungen
5.3.1 Anforderungen an Betriebe und Fachkräfte
Geschweißte Stahlbauteile für Kranbahnen nach dieser Norm dürfen nur in Betrieben
hergestellt werden, die eine Bescheinigung über ihre Eignung nach Beiblatt 1 zu DIN 4100
mit der Erweiterung auf den Anwendungsbereich von DIN 4132 besitzen ¹).
¹) Nach den bauaufsichtlichen Regelungen gilt der Nachweis als erbracht, wenn eine Eignungsbescheinigung für den Geltungsbereich DIN 15 018 oder DV 848 (DS 804 neu) vorliegt.
Mit der Schweißaufsicht dürfen nur Schweißfachingenieure beauftragt werden, die mit den Besonderheiten dieser Norm, insbesondere mit den Zusammenhängen zwischen Nahtgüten und Kerbfällen, vertraut sind. Die eingesetzten Schweißer müssen mindestens die Bedingungen der Prüfgruppe B
II nach DIN 8560 erfüllen und überwacht werden.5.3.2 Nahtarten und Nahtgüten
Art und Güte einer Naht müssen jeweils demjenigen der in der Tabelle 6 festgelegten
Kerbfälle entsprechen, der der Betriebsfestigkeitsuntersuchung nach Abschnitt 4.4
zugrunde gelegt ist (oder einem mit höherer zulässiger Spannung); sie sind unter
Benutzung der Sinnbilder nach Tabelle 4 in den Zeichnungen anzugeben.
5.3.3 Bauliche Durchbildung geschweißter Bauteile
Die Durchbildung der geschweißten Bauteile muß den Kerbfällen entsprechen, die der
Betriebsfestigkeitsuntersuchung zugrunde gelegt sind. Dies gilt auch dann, wenn statt der
Betriebsfestigkeitsuntersuchung der Allgemeine Spannungsnachweis maßgebend wird. Das
Anschweißen von Steifen und Schienenklemmplatten an Gurte, die von Kranradlasten befahren
werden, ist für Kranbahnen der Beanspruchungsgruppen B 5 und B 6 unzulässig.
5.3.4 Dicke der mit dem Trägersteg verschweißten Gurtplatten
Die Gurtplattendicken nach DIN 4100, Ausgabe Dezember 1968, Abschnitt 6.2.4.1, sollen in
der Regel nicht überschritten werden. Zugbeanspruchte, durch Radlasten von Laufkranen
befahrene .Gurtplatten, die mit dem Tragersteg unmittelbar verschweißt sind, dürfen zur
Vermeidung hoher Beanspruchungen in den Verbindungen zwischen mehreren Gurtteilen,
geeignete Maßnahmen beim Schweißen vorausgesetzt, in einer Dicke bis zu 50mm,
gedrückte Gurte bis zu 80mm, ausgeführt werden.
5.4 Anschlüsse, Stöße
5.4.1 Anzahl der Niete und Schrauben
Jeder Querschnittsteil eines Stabes ist in Kraftrichtung hintereinander Je Reihe mit
mindestens 2 Nieten oder Schrauben und mit höchstens 6 bei schwellender und 5 bei
wechselnder Beanspruchung anzuschließen.
5.4.2 Mittelbare Deckung
Bei mittelbarer Deckung eines Stoßes über m Zwischenlagen Ist die Anzahl der Niete
oder Schrauben, nicht aber Schrauben in gleitfesten Verbindungen nach der DASt-Richtlinie
010, gegenüber der bei unmittelbarer Deckung rechnerisch erforderlichen Zahl n auf
5.4.3 Futterstücke
Kraftübertragende Futterstücke, ausgenommen in gleitfesten Verbindungen nach
DASt-Richtlinie 010, mit Dicken größer als 6mm und größer als 1/ 3 des aufzufutternden Teiles sind mit
mindestens 2 Nieten oder 2 Schrauben oder entsprechenden Schweißnähten (unter Beachtung
des Kerbfalles) vorzubinden; andernfalls ist wegen des mittelbaren Anschlusses des
unterfutterten Teiles die Anzahl der Anschlußniete oder -schrauben entsprechend Abschnitt
5.4.2 zu vergrößern.
5.4.4 Beiwinkel und Beibleche
Bei genieteten und bei geschraubten Anschlüssen, ausgenommen in gleitfesten
Verbindungen nach DASt-Richtlinie 010, sind Beiwinkel entweder in einem Schenkel mit dem
1,5fachen oder in beiden Schenkeln mit dem 1,25fachen Wert der anteiligen Schnittgröße
anzuschließen.
5.4.5 Zusammenwirken von Schweißnähten und anderen Verbindungsmitteln
Sofern die Betriebsfestigkeltsuntersuchung maßgebend ist, darf in gleitfesten
Verbindungen aus Schweißnähten und hochfesten Schrauben und in Verbindungen aus
Schweißnahten und Nieten oder Paßschrauben, abweichend von DIN 4100, Ausgabe Dezember
1968, Abschnitt 3.2.2, nur dann gemeinsame Übertragung einer Schnittgröße angenommen
werden, wenn die Aufteilung der Schnittgröße auf die einzelnen Querschnittsteile unter
Berücksichtigung der verschiedenen Formänderungswiderstände der Verbindungsmittel
möglich ist und die einzelnen Anteile der Schnittgröße in jedem Querschnittsteil je
für sich durch nur eine Verbindungsart übertragen werden.
5.5 Besondere Maßnahmen
5.5.1 Lasteinleitungen und Kraftumlenkungen
Im Bereich von Lasteinleitungen oder von Kraftumlenkungen an Knicken, Krümmungen,
Ausschnitten und Durchbrüchen sind, soweit nach der entsprechenden Festigkeitsberechnung
(siehe Abschnitt 4) erforderlich, geeignete bauliche Maßnahmen zu treffen.
Fachwerkstabanschlüsse mit ungünstigen Zwängungsspannungen ²) sollen
möglichst nicht ausgeführt werden. Sie müssen bei vereinfachtem Ansatz der
Zwängungsspannungen nach Abschnitt 4.4.4 vermieden werden.
²) Siehe Der Stahlbau", Heft 9/1968, Seite 266.
5.5.2 Gurtbiegung aus der Radlasteinleitung
Die Biegebeanspruchung in Querrichtung, der die Gurtplatten durch die flächige
Lastübertragung von der Kranschiene, insbesondere bei elastischen Schienenunterlagen,
wegen ihrer linienförmigen Unterstützung durch das Stegblech ausgesetzt sind, ist durch
bauliche Maßnahmen möglichst gering zu halten.
Das gleiche gilt für die Schub- und Scherbeanspruchung, der die Verbindungen zwischen
mehreren Teilen von durch Kranlaufräder befahrenen Gurten durch ihre lastverteilende
Wirkung in Längsrichtung und durch Torsionsmomente ausgesetzt sind.
5.6 Korrosionsschutz
Die zulässigen Spannungen nach Abschnitt 4 gelten unter der Voraussetzung, daß die
Stahlbauteile gegen Querschnittsminderungen und gegen Bildung von Oberflächenkerben durch
Rost ständig ausreichend geschützt sind. Wegen der korrosionsschutzgerechten
Durchbildung der Bauteile sowie der Auswahl und richtigen Verarbeitung geeigneter
Schutzsysteme einschließlich der erforderlichen Oberflächenvorbereitung ist DIN 55928
Teil 1 bis Teil 8 in Verbindung mit DIN 18364 zu beachten. In DIN 55928 Teil 5 nicht
genannte Korrosionsschutzarten und -Systeme dürfen nur verwendet werden, wenn ihre
Brauchbarkeit durch Gutachten einer geeigneten Materialprüfungsanstalt nachgewiesen wird.
5.7 Anforderungen an die Erstellung der Kranbahnen von Brückenkranen
Unmittelbar nach Abschluß der Montage sind für die nur unter der ständigen Last
stehenden Kranbahnträger wegen der Maßgenauigkeit die nachfolgenden Bedingungen
einzuhalten. Abweichende Bedingungen sind vom Bauherrn anzugeben.
Die Messungen sind bei gleichmäßigen, im Meßbericht festzuhaltenden
Temperaturbedingungen mit einwandfreien Meßgeräten durchzuführen.
5.7.1 Spurweite
Die Spurweite s darf vom Sollmaß höchstens
abweichen:
bei s < 15m:
5.7.2 Lage der Schiene Im Grundriß
Jede Kranschiene darf höchstens ±10mm von der Solllage (ihrer Achse) abweichen.
Außerdem darf an keiner Stelle in Schienenlängsrichtung auf eine Meßlänge von 2,0m ein
Stichmaß von ±1 mm überschritten werden.
Bei Kranen, die beiderseitig durch horizontale Rollen geführt sind. gelten vorstehende
Werte auch für deren Laufflächen. Bei einseitig zwangsgeführten Kranen ist das
Stichmaß auf ±0,5 mm abzumindern. Merkbare Versätze an Schienenstößen dürfen nicht
vorhanden sein. Gegebenenfalls sind die Übergänge unter Einhaltung dieser Grenzwerte, z.
B. durch Schleifen, auszugleichen.
5.7.3 Höhenlage der Schienenoberkante
Die Schienenoberkante darf von der Sollhöhe nicht mehr als ±10 mm abweichen. Die
Sollhöhe kann konstant sein, gegebenenfalls eine planmäßige Neigung besitzen oder der
planmäßigen Überhöhungskurve entsprechen. Die planmäßige Überhöhung soll der
Durchbiegung infolge Kranbahneigenlast und der gemittelten Radlasten
5.7.4 Lage der Endanschläge
Die Endanschlage dürfen in Richtung der Kranbahn nicht mehr als 1 der
Spurweite, jedoch nicht mehr als 20mm, gegeneinander versetzt sein.
6 Tabellen für die Schweißnahtgüten, dle Einordnung gebräuchlicher Bauformen in Kerbfälle und die zulässigen Spannungen bei der Betriebsfestigkeitsuntersuchung
6.1 Schweißnahtgüten
Tabelle 4. Schweißnahtgüten
Zeile | Nahtart | Nahtausführung Ergänzend zu DIN 4100 müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: | Sinnbild Beispiele |
| Kurzzeichen |
1 | Stumpfnaht-Sondergüte | a) Wurzel ausgeräumt und Kapplage gegengeschweißt b) in Spannungsrichtung blecheben bearbeitet c) keine Endkrater | Zerstörungsfreie Prüfung der Naht auf 100% der Nahtlänge,z.B. Durchstrahlung | P 100 | |
2 | Stumpfnaht-Normalgüte | a) Wurzel ausgeräumt und Kapplage gegengeschweißt c) keine Endkrater | wie Zeile 1 bei Für die wichtigsten übrigen Nähte zerstörungsfreie Prüfung in Stichproben auf mind. 10% der Nahtlänge jedes Schweißers | P 100 | |
3 | Stumpfnaht (einseitig auf Wurzelunterlage geschweißt) |
| P | ||
4 | K-Naht mit Doppelkehlnaht (Wurzel durchgeschweißt) DIN 4100, Bild 7 | a) Wurzel ausgeräumt und durchgeschweißt b) Nahtübergänge kerbfrei; erforderlichenfalls bearbeitet |
Zerstörungsfreie Prüfung des quer zu seiner Ebene auf Zug beanspruchten Bleches auf Doppelung und Strukturfehler im Nahtbereich, z. B. Durchschallung
|
D
| |
5 | HV-Naht mit Kehlnaht (Kapplage gegengeschweißt) DIN 4100, Bild 5 | ||||
6 | Kehlnaht-Sondergüte DIN 4100, Bild 2 | a) Einwandfreie Wurzelverschweißung b) Nahtübergänge kerbfrei; erforderlichenfalls bearbeitet | |||
7 | K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht DIN 4100. Bild 6 |
| |||
8 | HV-Stegnaht mit Kehlnaht DIN 4100, Bild 4 |
| |||
9 | Kehlnaht |
|
6.2 Einordnung gebräuchllcher Baufonnen in Kerbfälle
Die Tabellen 5 und 6 geben eine Anleitung zur Einordnung der verschiedenen
Bauformen in die Kerbfälle.
Nicht angegebene Bauformen sind sinngemäß einzuordnen.
Bauformen mit noch ungünstigeren Kerbfällen als in Tabelle 6 aufgeführt sind
unzulässig.
In den Tabellen ist durch Sperrung angegeben, ob die Schweißnaht, das durch Schweißung
beeinflußte durchlaufende Teil oder beide in den jeweiligen Kerbfall eingeordnet sind.
Hieraus ergeben sich für Schweißnaht oder Teil gegebenenfalls Einordnungen in
unterschiedliche Kerbfälle.
Tabelle 5. Bauteile, geschraubte und genietete Verbindungen
Kerbfall W 0 und Kerbfall W 1
Ordnungs-Nummer | Beschreibung und Darstellung | Sinnbild | |
W 01 | Teile mit normaler Oberflächenbeschaffenheit und mit Seitenflächen als Walzkanten oder durch Sägeschnitte, wenn überlagerte geometrische Kerbwirkungen nicht vorhanden oder bei der Spannungsermittlung berücksichtigt sind, z.B. bei Ausschnitten. Brenngeschnittene Flächen müssen mindestens die Güte 12 nach DIN 2310 Teil 3, Ausgabe Februar 1975, Abschnitt 2, haben. |
|
|
W 11 | Teile mit Scherenschnitt- oder mit Brennschnittflächen mit mindestens Güte 23 nach DIN 2310 Teil 3, Ausgabe Februar 1975. Abschnitt 2, wenn überlagerte geometrische Kerbwirkungen nicht vorhanden oder bei der Spannungsermittlung berücksichtigt sind, z. B. bei Ausschnitten. | ![]() |
|
W 12 | Gelochte Teile auch mit Nieten und Schrauben bei Beanspruchung der Niete und Schrauben bis höchstens 20%, der hochfesten Schrauben in GV-Verbindungen bis 100% der zulässlgen Werte Für einschnittige Verbindungen gelten die Einschränkungen der Kerbfälle W 22 und W 23 auch hier. |
|
|
W 13 | Stegansatz von Walzprofilen bei Angriff von Radlasten |
|
|
Kerbfall W2 Nietung, Paßschrauben nach DIN 7968, SLP- und GVP-Verbindungen
W 21 | Gelochte Teile bei zweischnittigem Niet- oder Schraubenanschluß |
|
|
W 22 | Gelochte Teile bei einschnittigem, aber gestütztem Niet- oder Schraubenanschluß; die Stützung darf nur für die Breite b < 15 t angenommen werden. |
|
|
W 23 | Gelochte Teile bei einschnittigem, aber nicht gestütztem Niet- oder Schraubenanschluß mit Nachweis der außermittigen Kraftwirkungen |
|
|
Tabelle 6. Bauteile, geschraubte und genietete Verbindungen
Kerbfall K 0 - Geringe Kerbwirkung
Ordnungs- | Beschreibung und Darstellung | Sinn- bild | Kurzzeichen nach | |
011 | Mit Stumpfnaht-Sondergüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile | ![]() | P 100 P 100 | |
012 | Mit Stumpfnaht-Sondergüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile verschiedener Dicken mit unsymmetrischem Stoß und Schräge < 1:4 oder mit symmetrischem Stoß und Schräge < 1:3 |
| P 100 P 100 | |
021 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte, HV-Naht mit Kehlnaht oder K-Naht mit Doppel- kehlnaht längs zur Kraftrichtung verbundene Teile | ![]() | P oder P oder | |
022 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte verbundene Stegbleche und Qurtprofile aus Form- und Stabstahl |
| P oder P oder | |
Kerbfall K1 - Mäßige Kerbwirkung
111 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile |
| P oder P oder | |
112 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile verschledener Dicken mit unsymmetrischem StoB und Schräge < 1:4 oder mit symmetrischem Stoß und Schräge < 1:3 |
| P oder P oder | |
123 | Mit K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht. HV-Stegnaht mit Kehlnaht, Doppel-kehlnaht oder Kehlnaht längs zur Kraftrichtung verbundene Teile |
| ||
131 | Durchlaufendes Teil, an das quer zur Kraftrichtung Teile mit durchlaufender K-Naht mit Doppelkehlnaht angeschweißt sind |
|
| |
151 | Mit K-Naht mit Doppelkehlnaht quer zur Kraftrichtüng verbundene Teile*) |
|
| D |
152 | K-Naht mit Doppelkehlnaht in Anschlüssen mit Biegung*) |
|
| D |
153 | K-Naht mit Doppelkehlnaht zwischen
Gurt und Steg bei Angriff von Einzellasten Druck und Zug quer zur Naht (gilt nur für Querbeanspruchung der Naht)*) |
|
| D |
Kerbfall K2 - Mittlere Kerbwirkung
211 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile aus Form- oder Stabstahl außer Flachstahl. (Beim Allgemeinen Spannungsnachweis ist DIN 4100, Abschnitt 5.4, Ausgabe Dezember 1968, zu beachten.) |
|
| P 100 P 100 |
212 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile verschiedener Dicken mit unsymmetrischem Stoß und Schräge < 1:3 oder mit symmetrischem Stoß und Schräge < 1:2 |
|
| P oder P oder |
231 | Durchlaufendes Teil, an das quer zur Kraftrichtung Teile mit durchlaufender Doppelkehlnaht-Sondergüte angeschweißt sind. Nahtübergänge kerbfrei. |
|
| |
233 | Gurt- und Stegbleche, an die quer zur Kraftrichtung Schotte oder Steifen mit abgeschnittenen Ecken mit Doppelkehlnaht-Sondergüte angeschweißt sind. Nahtübergänge kerbfrei. Die Einstufung in den Kerbfall gilt nur für den Bereich der Querkehlnähte. |
|
| |
241 | Durchlaufendes Teil, an dessen Kante an den Enden abgeschrägte oder ausgerundete Teile längs zur Kraftrichtung mit Stumpfnaht-Normalgüte angeschweißt sind. Nahtenden kerbfrei bearbeitet. |
|
| P oder P oder |
242 | Durchlaufendes Teil, an das an den Enden abgeschrägte oder ausgerundete Teile oder Steifen längs zur Kraftrichtung angeschweißt slnd. Die Endnähte sind im Bereich > 5 t als K-Naht mit Doppelkehlnaht ausgeführt, Nahtübergänge kerbfrei. |
|
Nur End- | |
244 | Durchlaufendes Teil, auf das ein am Ende mit Neigung < 1:3 abgeschrägtes Gurtblech aufgeschweißt ist. Die Endnähte sind im Bereich > 5 t in Kehlnaht-Sondergüte mit a - 0,5 t ausgeführt. Nahtübergänge kerbfrei. |
|
|
|
*) Auf Freihelt von Lamellenrissen ist bei den in
Dickenrichtung beanspruchten Bauteilen besonders zu achten
Kerbfall K 3 - Starke Kerbwirkung
311 | Mit einseitig auf Wurzelunterlage geschweißter Stumpfnaht quer zur Kraftrichtung verbundene Teile |
|
| P |
312 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile verschiedener Dicken mit unsymmetrischem Stoß und Schräge < 1:2, mit unsymmetrischem Stoß ohne Schräge mit Dickenunterschieden < 3mm oder mit symmetrischem Stoß ohne Schräge. |
|
| P oder P100 P oder P100 |
313 | Stumpfnaht-Normalgüte und durchlaufendes Teil, beide quer zur Kraftrichtung, z.B. an Kreuzungsstellen von Gurtblechen mit Querschnittsverbreiterungen, die durch Stumpfnaht-Normalgüte angeschweißt sind. Nahtenden kerbfrei bearbeitet. |
|
| P oder P100 P oder P100 |
331 | Durchlaufendes Teil, an das quer zur Kraftrichtung Teile mit durchlaufender Doppelkehlnaht angeschweißt sind |
|
| |
333 | Gurt- und Stegbleche, an die quer zur Kraftrichtung Schotte oder Steifen mit ununterbrochener Doppelkehlnaht angeschweißt sind. Die Einordnung in den Kerbfall gilt nur für den Bereich der Querkehlnähte. |
|
| |
341 | Durchlaufendes Teil, an dessen Kante an den Enden abgeschrägte Teile längs zur Kraftrichtung mit Kehlnaht oder Doppelkehlnaht angeschweißt sind. Nahtenden kerbfrei bearbeitet. |
|
| |
342 | Durchlaufendes Teil, auf das an den Enden abgeschrägte Teile oder Steifen längs zur Kraftrichtung mit Doppelkehlnaht angeschweißt sind. Die Endnähte sind im Bereich > 5 t kerbfrei bearbeitet. |
|
| |
343 | Durchlaufendes Teil, mit dem ein an den Enden abgeschrägtes oder ausgerundetes und durchgestecktes Blech verschweißt ist. Die Endnähte sind im Bereich > 5 t als K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht ausgeführt und kerbfrei bearbeitet. |
|
Nur End- | |
344 | Durchlaufendes Teil, an das ein Gurtblech mit to < 1,5 < tu aufgeschweißt ist. Die Endnähte sind im Bereich > 5 to als Kehlnaht-Sondergüte ausgeführt. |
|
| |
346 | Durchlaufendes Teil, an das Längssteifen mit unterbrochener Doppelkehlnaht oder durch Ausschnittsschweißung mit Doppelkehlnaht angeschweißt sind. Die Einordnung in den Kerbfall gilt nur für die Bereiche der kurzen Nahtabschnitte zwischen den Endnähten; für diese siehe Ordnungs-Nummer 242, 342 oder 442, je nach Ausbildung. |
|
| |
351 | Mit K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht quer zur Kraftrichtung verbundene Teile |
|
| D |
352 | K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht in Anschlüssen mit Biegung |
|
| D |
353 | K-Stegnaht mit Doppelkehlnaht zwischen Gurt und Steg bei Angriff von Einzellasten in Stegebene Druck und Zug quer zur Naht (gilt nur für Querbeanspruchung der Naht) |
|
| D |
Kerbfall K 4 - Besonders starke Kerbwirkung
412 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile verschiedener Dicken mit unsymmetrischem Stoß, ohne Schräge, gestützt. Nichtgestützte Stöße bei Berücksichtigung der Außermittigkeit |
|
| P P |
413 | Mit Stumpfnaht-Normalgüte quer zur Kraftrichtung verbundene Teile an Kreuzungsstellen, z. B. von Gurtblechen |
|
| P P |
433 | Gurt- und Stegbleche, an die Schotte mit ununterbrochener einseitiger Kehlnaht quer zur Kraftrichtung angeschweißt sind |
|
| |
441 | Durchlaufendes Teil, an dessen Kante längs zur Kraftrichtung rechtwinklig endende Teile angeschweißt sind |
| ||
442 | Durchlaufendes Teil, auf das rechtwinklig endende Teile, z. B. Steifen oder Knaggen zur Schienenbefestigung, längs zur Kraftrichtung mit Doppelkehlnaht aufgeschweißt sind |
| ||
443 | Durchlaufendes Teil, mit dem ein rechtwinkliges durchgestecktes Blech mit Doppelkehlnaht verschweißt ist |
|
| |
444 | Durchlaufendes Teil, auf dem ein mit umlaufender Kehlnaht aufgeschweißtes Gurtblech endet |
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446 | Durchlaufende Teile, zwischen denen Bindebleche mit Kehlnaht oder Stumpfnaht-Normalgüte eingeschweißt sind |
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| |
447 | Durchlaufende Teile, auf die Stäbe mit Kehlnähten ringsumlaufend aufgeschweißt sind |
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448 | Stäbe aus Rohren, die mit Kehlnähten ringsumlaufend verschweißt sind |
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449 | Stoßlaschen, die auf Teile von tu > to mit Stirn- und Flankenkehlnähten aufgeschweißt sind |
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451 | Durch Doppelkehlnaht oder HV-Naht mit Kehlnaht auf Wurzelunterlage quer zur Kraftrichtung verbundene Teile (Kreuzstoß) |
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| D |
452 | Durch Doppelkehlnaht-Anschluß mit Biegung angeschlossenes Teil |
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| D |
453 | Doppelkehlnaht zwischen Gurt und Steg bei Angriff von Einzellasten in Stegebene Druck und Zug quer zur Naht (gilt nur für Querbeanspruchung der Naht) |
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