Rechtsprechung III
Katzen in der Umwelt
Die freilaufende Katze steht immer wieder im Konflikt mit anderen Interessen. So ist z. B. möglicherweise zu bestimmten Zeiten eine Vogelschutzsatzung aktiv, die den Freilauf der Katze verbietet oder einschränkt. Andere Katzenbesitzer werden vielleicht durch eine Unterlassungsklage gezwungen, ihre Katze zum ewigen Stubentiger zu erziehen.
Der schlimmste Verlust tritt meist jedoch dann ein, wenn das Haustier
vorsätzlich getötet, verstümmelt oder verschleppt wird. Dies kann durchaus unter dem
Deckmantel der Judikative legal sein. So darf ein Jäger Hauskatzen im Sicherheits-Radius
von 200-300 Metern um ein Wohngebäude nicht jagen - s. §20 Bundesjagdgesetz, Absatz (1):
An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche
Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf
nicht gejagt werden. Ebenso sind §45 (1) und §55 (1) Nr. 25 des Waffengesetzes zu
beachten, wonach eine Ordnungswidrigkeit entstehen kann, wenn jemand Schusswaffen
außerhalb von Schießanlagen einsetzt, wobei auch abstrakte Gefahren zu beachten sind.
Außerhalb dieses Bannkreises wird die Pussy plötzlich zum wildernden Tier, das den
ortsansässigen Jäger, Jagdpächter, Förster oder Bauern mit Jagdschein dermaßen
existentiell bedroht, dass er die Katze waidgerecht töten darf. Dazu bedarf es aber nicht
des Nachweises, dass das Tier wirklich wildert oder wildernd ernsthaften Schaden
anrichtet, da es von Natur aus ein Raubtier ist. Man kann zudem davon ausgehen, dass ein
guter Jäger den Unterschied zwischen Wildkatze und Hauskatze erkennt. Da der Katzenhalter
schadenersatzpflichtig ist, könnte er vielleicht mit dem Jäger eine Vereinbarung
treffen, die es beiden Parteien ermöglicht, schadenfrei miteinander auszukommen. Der
Jäger ist jedoch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, auf ein solches Angebot auch
einzugehen. Doch auch er ist schadenersatzpflichtig, wenn seine gehegten Jagdtiere beim
Bauern auf dem Feld Schaden anrichten - so hat er vielleicht doch ein Einsehen mit einem
sachlich aufgeschlossenen Katzenbesitzer und dessen Haustier.
Ebenso sind Hauskatzen an stark befahrenen Straßen potentiell gefährdet, da sie hier leicht in der Dunkelheit übersehen werden können. Doch das wissen die ortsansässigen Katzenliebhaber meist selbst sehr bald aus trauriger Erfahrung. Zur Vermeidung gibt es mittlerweile Leuchtbänder, sogar auch welche mit Blinklichtern, die auch dann reflektieren, wenn die Mau nicht gerade zum Autofahrer schaut.
Ebenso treten Gefahren auf, wenn im Revier mit Giftködern gegen Ratten vorgegangen wird. Im ungünstigen Fall kann sich auch die Katze vergiften, wie auch an anderer schlechter Speise, die sie im Freien als Nahrung ausprobiert.
Ab und zu verschwinden auch Katzen. Dies kann durch
Unfall, einfaches 'Abwandern' oder auch durch Einfangen der Tiere durch Fremde passieren.
Hier hilft eigentlich nur eine aufmerksame Nachbarschaftshilfe, um solche Ursachen zu
ergründen - der Verlust ist meist nicht rückgängig zu machen.
Eine Felltätowierung mit Registrierung in einem Katzenverband kann vielleicht helfen, um
ein Tier wieder ausfindig zu machen. Für Katzen gibt es auch Adress-Anhänger, die dem
Finder die Anschrift des Katzenhalters nennen können.
Ein Halsband ohne Sollbruchstelle oder Dehnungsband kann die Katze im Freien strangulieren, wenn sie ungünstig an einem Widerhalt hängenbleibt! Also achten Sie besser darauf, dass ein Halsband entsprechend gesichert ist.