Die internationale Klimapolitik hat in den letzten Jahren
deutlich an Bedeutung gewonnen, da sich der wissenschaftliche Konsens über die
Gefahren einer durch menschliche Aktivitäten verursachte Klimaveränderung erhärtet.
Der Übergang von einem weitgehend auf freiwilligen Maßnahmen beruhenden Regime
zu einem verbindlichen Regelwerk verläuft schneller, als es die kühnsten
Optimisten vorausgesehen haben. Bisheriger Höhepunkt ist das bei der dritten
Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkon-
vention in Kyoto verabschiedete Protokoll, das erstmals verbindliche
Emissionsziele für die Zielperiode 2008-2012 für die Industrie- und
Transformationsländer festsetzt. Sollen die Kyoto-Ziele möglichst kostengünstig
erreicht werden, muß auf flexible Mechanismen zurückgegriffen werden. Das
Protokoll läßt daher gleich vier Möglichkeiten zu,
Emissionsverringerungspotentiale im Ausland zu nutzen: die Bildung von
Zielgemeinschaften, Emissionsrechtshandel, Joint Implementation und Projekte des
Mechanismus für saubere Entwicklung mit Ländern ohne Emissionsziele. Aufgrund
des Zeitdrucks bei der Verhandlung des Protokolls blieben die Regelungen für
den Einsatz der Flexibilisierungsinstrumente ziemlich vage. Auf den nächsten
Vertragsstaatenkonferenzen müssen daher noch viele Details festgelegt werden.
Die vorliegende Studie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft in Auftrag gegeben, um auf der Basis der im Kyoto-Protokoll vorgenommenen Festlegungen zum Handel mit Treibhausgasemissionsrechten Regelwerke für den Emissionsrechtshandel auszuarbeiten. Bei der Analyse wurden die Ziele wirtschaftliche Nachhaltigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Verteilungsgerechtigkeit besonders berücksichtigt.