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OFFENER BRIEF an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Elbestr. 48 60329 Frankfurt am Main per Telefax: 069 / 2608-277 Frankfurt am Main, 4. September 1998 Betrifft: Stellungnahme zu Ihrer Presseinformation vom 31.08.98 Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Bestreben, sowohl Ihren als auch unseren Aufwand auf das Nötigste zu beschränken, bitten wir um Ihr Verständnis für die knappe Einleitung in diesem Anschreiben. Im Interesse aller Beteiligten halten wir es für geboten, jene Passagen der o.g. Presseinformation, in denen subjektive Eindrücke oder Einschätzungen Ihrer Gesellschaft zum Ausdruck kommen, hier zu vernachlässigen. 1. In den nachfolgend genannten Punkten fordern wir die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding auf, eine öffentliche Richtigstellung nach Überprüfung unserer Einwände vorzunehmen: 1.1.) Seite 2, Abs. 5 Ihrer Presseinformation vom 31.08.98: In den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Hessischen Gesundheitsministeriums wurden und werden keine Aussagen zu möglichen Pestizid-Belastungen getroffen." Diese Aussage ist nicht korrekt. Am 20.04.98 ist im Erlaß des HMfUEJFuG, Az: VIII - 18f02.07, Seite 2,Abs.5 zu lesen:" Auf dem Expertengespräch am 25. März 1998 im Umweltbundesamt wurde eine Risikoabschätzung anhand der Leitkomponente der PAKs, dem krebserzeugenden Benzo(a)pyren (BaP), vorgenommen. Unberücksichtigt blieb dabei das krebserzeugende Potential anderer, im Hausstaub vorhandener PAKs. Das Gesamtrisiko ist somit deutlich höher, wenn auch in der Höhe nicht genau quantifizierbar. Trotzdem SOLLTEN dieser Aspekt WIE AUCH DIE z.T. HOHE HAUSSTAUBBELASTUNG IN DEN US-HOUSINGS MIT VERSCHIEDENEN PESTIZIDEN UND POLYCHLORIERTEN BIPHENYLEN (PCBs) IN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SANIERUNGSNOTWENDIGKEIT UND DIE ART DER SANIERUNGSMASSNAHMEN EINBEZOGEN WERDEN. " 1.2.) Seite 3, Abs. 2 Ihrer Presseinformation vom 31.08.98: Deshalb hatte das Umweltbundesamt und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Erlaß vom 20.04.1998) die Probenahme mittels Kehren empfohlen. In Frankfurt am Main wurde daraufhin in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt ein modifiziertes Kehr-/Wischverfahren angewandt, das die Erfassung des für Kleinkinder relevanten, auf dem Boden liegenden Staubes anstrebte. ..." In dem von Ihnen genannten Erlaß vom 20.04.98 des HMfUEJFuG, Az: VIII - 18f02.07, Seite 2, Abs.4 steht:" IN FRANKFURT WURDEN DIE HAUSSTAUBPROBEN DURCH ABSAUGEN DES BODENS GEWONNEN. DA BISHER KEINE ÜBERZEUGENDEN BEFUNDE VORLIEGEN, DIE DOKUMENTIEREN, DASS AUF DIESE WEISE GEWONNENE PROBEN GRUNDSÄTZLICH UNREALISTISCH HOHE PAK-EXPOSITIONEN ANZEIGEN, SOLLTEN DIESE PROBEN (ZUMINDEST BIS ZUR EINDEUTIGEN KLÄRUNG DIESER FRAGE) FÜR DIE BEURTEILUNG EINER SANIERUNGSNOTWENDIGKEIT HERANGEZOGEN WERDEN." 1.3.) Seite 3, Absätze 3 bis 5 Ihrer Presseinformation vom 31.08.98: Ab dem 02.06.1998 empfahl das Hessische Ministerium jedoch in Abweichung seiner ursprünglichen Erlasse die Saugmethode. ... Mit diesem Erlaß setzte sich das Hessische Gesundheitsministerium in Widerspruch zu seinem Ursprungserlassen. Die von der Gesellschaft in Ausführung der Ursprungserlasse des Hessischen Gesundheitsministeriums beauftragten Messungen waren schon so weit fortgeschritten, daß auch nach den Empfehlungen der die Gesellschaft beratenden Institute ein Wechsel der Beprobungsart nicht mehr durchzuführen ist; ..." DER ERLASS VOM 20.04.98 WURDE MIT ZWEI ERGÄNZUNGEN ERWEITERT: · Bestimmung der Hausstaubbelastung" vom 06.05.98Seite 2, Abs.2: "Die Aussagekraft einer Staubsaugerprobe als Grundlage für eine Expositionsabschätzung wurde auf der Expertenanhörung beim UBA (s. Presseinformation) in diesem speziellen Fall (schadhafter Parkettboden) in Frage gestellt (Meßergebnis könnte zur Überschätzung der realen Exposition führen). In Anlehnung an das Expertenvotum wurden deshalb im Erlaß vom 20. April gekehrte Hausstaubproben favorisiert. ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNGEN ZU DIESEN KEHRPROBEN, GEWONNEN MITTELS DES VOM UBA EMPFOHLENEN VILEDA-SUPERFEGERS MIT AUSWECHSELBARER PU-SCHAUMROLLE, DEUTEN DARAUF HIN, DASS MIT DIESEN KEHRPROBEN DER RELATIV HOCHKONTAMINIERTE FEINSTAUB (<63 µm) NUR UNZUREICHEND ERFASST WIRD (FEINSTAUBANTEIL UNTER 1%) UND DAMIT - ANTEILSMÄSSIG - UM DEN FAKTOR 20 - 30 NIEDRIGER LIEGEN DÜRFTE ALS IN STAUBSAUGERPROBEN. SOLLTE SICH DIESER BEFUND BESTÄTIGEN, SO MUSS BEZWEIFELT WERDEN, OB KEHRPROBEN OHNE WEITERES ALS AUSSAGEKRÄFTIGE GRUNDLAGE FÜR EINE EXPOSITIONSABSCHÄTZUNG VERWENDET WERDEN KÖNNEN." Seite 2, Abs.3: ... . UMSO WICHTIGER IST ES IN DIESER PHASE, JEDEN EINZELNEN SCHRITT DER RISIKOABSCHÄTZUNG GENAU ZU HINTERFRAGEN, BEGINNEND MIT DER ADÄQUATEN ERMITTLUNG DER HAUSSTAUBKONTAMINATION:" · Ergänzung des Erlasses vom 20.04.1998" vom 08.05.98Seite 2, letzter Absatz:" ANMERKUNG: ZUR ÜBERPRÜFUNG DES SANIERUNGSZIELWERTES HAUSSTAUB < 1mg BaP/kg SIND STAUBSAUGER- UND NICHT KEHRPROBEN ZU VERWENDEN (s. auch ERLASS VOM 06.05.1998):" Per 02.06.1998 erging vom HMfUEJFuG - wie vom Gesundheitsamt Frankfurt erbeten - die Ihnen ebenfalls bekannte UNMISSVERSTÄNDLICHE WEISUNG (NACH § 84 SATZ 1 HSOG) AN ALLE HESSISCHEN GESUNDHEITSÄMTER., DASS DIE HAUSSTAUBPROBEN DURCH ABSAUGEN ZU GEWINNEN SIND. In einem Schreiben des Gesundheitsamtes Frankfurt (s. entsprechende Schriftwechsel) an das Hessische Ministerium vom 12.06.98 (irrtümlich datiert auf den 12.05.98) - also nach der o.g. WEISUNG vom 02.06.98 - wird behauptet, ein Großteil der Hausstaubmessungen sei bereits abgeschlossen. Nach den Informationen durch die MieterInnen haben die meisten Hausstaubmessungen im Auftrag Ihrer Gesellschaft überhaupt erst im Juni 1998 stattgefunden, wobei die durchführenden Instiute auf Anfragen hin klar zum Ausdruck brachten, daß sie sich bezüglich der Probenahmetechnik an die Vorgaben des Auftraggebers halten müßten. In Ihrem Falle war dies - trotz aller hier aufgeführten Empfehlungen - DER AUFTRAG DIE HAUSSTAUBPROBEN MITTELS KEHREN ZU NEHMEN. 1.4.) Seite 3, Abs.6 Ihrer Presseinformation vom 31.08.98: Eine Probenahme mittels Saugen wird in der gesamten Republik - allerdings in sehr modifizierter Form - nur noch in einem weiteren Bundesland favorisiert.. Baden-Württemberg ..." sowie Seite 4, Abs. 1 Ihrer Presseinformation vom 31.08.98: Die ABG Frankfurt Holding befindet sich danach mit dem von ihr veranlaßten Meßverfahren auf der Basis dessen, was in der gesamten Republik von den zuständigen Gesundheitsbehörden und ursprünglich auch vom Hessischen Gesundheitsministerium festgelegt wurde." Diese Aussagen sind nach unseren Informationen falsch. Das Staubsaugen wird in diesem speziellen Problemfall bisher schon in den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, (Bayern scheint zu folgen) aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (auf der sicheren Seite") favorisiert/durchgeführt. Darüber erteilen die entsprechenden Landesministerien auf Nachfrage Auskunft. Bezüglich der Vorgehensweise der ABG Frankfurt Holding und der Diskrepanz zu den Empfehlungen des Hessischen Ministeriums verweisen wir auf die Punkte 1.1. bis 1.3. .
2. In den nachfolgend genannten Punkten bitten wir die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding, den Initiativenvertreterinnen (sowie allen anderen Betroffenen auf Anfrage) die begehrten Informationen zur Verfügung zu stellen sowie die hier formulierten Fragen zu beantworten: 2.1.) Auf welche weiteren Expertensitzungen und -gremien beruft sich die ABG Frankfurt Holding - außer den UBA-Expertenrunden vom 25.03.98 und 28.04.98? Bitte nennen Sie uns die Fachgremien und einen Ansprechpartner. 2.2.) Wie begründet die ABG Frankfurt Holding die aufgestellte Behauptung, dass die jüngsten Untersuchungsergebnisse als objektiv" zu bewerten seien? 2.3.) Wie lauten die einschlägigen" Empfehlungen des Gesundheitsamtes Frankfurt im Punkt der Probenahme des Boden-Hausstaubs? Wie werden diese begründet (Studien?) Welche Expertenrunden hat das Gesundheitsamt Frankfurt auf Bundesebene mitinitiiert - außer den o.g. (UBA 25.03./28.04.98) - bitte nennen Sie uns die Fachgremien und einen Ansprechpartner. Bitte überlassen Sie uns die entsprechenden Empfehlungen des Stadtgesundheitsamtes an Ihre Gesellschaft. 2.4.) Bitte teilen Sie uns mit, um welche umfangreichen wissenschaftlichen Bewertungen" aus dem Juli 1998 es sich bei den von Ihnen zitierten handelt. Welche Wissenschaftler haben - in wessen Auftrag und mit welchen Ergebnissen - daran gearbeitet? Mit welchen Fachgremien im UBA/BgVV wurden diese wissenschaftlichen Bewertungen abgestimmt"? Wann und in welcher Form fand diese Abstimmung statt ? 2.5.) Bitte ermöglichen Sie die Übermittlung aller Untersuchungsdaten (in anonymisierter Form) durch die von Ihnen beauftragten Institute an die Initiativen/Betroffenen.
3.Abschlußbemerkungen: Angesichts der von uns dargelegten Gründe müssen wir - auf der Basis der uns vorliegenden Informationen die von ihrer Gesellschaft durchgeführten Hausstaubuntersuchungen mittels Kehren im Ergebnis - insbesondere was deren Aussagekraft bezüglich expositionsrelevanter Mengen an den hier interessierenden Schadstoffen (PAK, bzw. BaP, Insektizide, PCB, u.a.) anbetrifft - ausdrücklich bezweifeln. Da der von Ihnen am 01.09.98 der Presse vorgestellte Sanierungsplan" somit auf einer Datengrundlage fußt, die wir - und im übrigen auch bundesrepublikanische Experten - als unzureichend für eine Beurteilung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs in den schadstoffbelasteten Wohnungen ihrer Liegenschaften (ehemalige US-Housings) betrachten, möchten wir an dieser Stelle zu den von Ihnen vorgestellten Untersuchungsdaten nur kurz wie folgt Stellung beziehen: 59% der untersuchten Wohnungen haben sich als belastet - selbst mit den von Ihnen angewandten Methoden - herausgestellt. (Summe aus den von Ihnen vorgestellten 31% mit Kleberbelastungen zwischen 10 und 3000 mgBaP/kg und 28% mit Kleberbelastungen > 3000 mgBaP/kg). Diese Ergebnisse sollten nachdenklich stimmen. Im Interesse einer Zeit- und Kostenersparnis sollten in den Wohnungen mit Belastungen im Kleber >3000mg BaP/Kg statt weiterer kostenintensiver Raumluftmessungen im Sinne einer langfristigen Lösung des Problems, umgehend Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dies wäre sicher auch eine geeignete Maßnahme, das z.T erheblich gestörte Vertrauensverhältnis der KundInnen der ABG Frankfurt Holding (hier: betroffene MieterInnen der ehemaligen US-Housings) effizient zu verbessern. Da nach den von Ihnen dargelegten Kehricht-Ergebnissen eine Differenzierung zwischen belastetem und unbelastetem Hausstaub nicht mehr möglich zu sein scheint (trotz unterschiedlichster Belastungen im Kleber liegen nach Ihren Angaben 99% der Wohnungen unter 10mg BaP/kg Hausstaub), aber - auch nach Ihren eigenen Verlautbarungen - dieser Parameter für eine Beurteilung zur Sanierungsnotwendigkeit herangezogen werden sollte, muß nun ohnehin auch in den von Ihnen genannten 41% der Wohnungen mit BaP-Gehalten <10mg/kg, eine Saugprobe entnommen werden, allein schon um ausschließen zu können, daß die eine gezogene Kleberprobe pro Wohnung nicht zufällig" an einer unbelasteten Stelle entnommen wurde. Wie Ihnen bekannt ist, können die Kleberbelastungen innerhalb einer einzigen Wohnung exrtrem schwanken. Zur Überprüfung des Sanierungszielwertes im Hausstaub gibt es im übrigen ohnehin die Vorgabe, diese per Staubsauger zu entnehmen. Eine weitere vertrauensfördernde Maßnahme wäre Ihre Teilnahme an einer Bürger-/MieterInnen-Versammlung, um die vielen offenen Fragen mit den Betroffenen zu besprechen, was auch für Sie die Chance birgt, sich ein wirklichkeitsnahes Bild von der Haltung Ihrer KundInnen machen zu können. Mit der Bitte um baldige Antwort verbleiben wir N. Dichter/C. Salzmann im Auftrag der Arbeitsgruppe der Initiativen/Schadstoffe ...
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