Pressemitteilung
vom 04.09.98
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Ansprechpartner: 
H. Obenland
 
 
 

PAK-Belastung in ehemaligen US-Wohnungen 

  
Frankfurt Holding unterschätzt Sanierungsbedarf 
  

In den Pressemeldungen vom 02.09.98 über die von der Frankfurt Holdung vorgelegten Ergebnisse der Schadstoff-Untersuchungen in den ehemaligen US-Wohnungen sowie in der diesen Meldungen zugrundeliegenden Presseinformation der Holding vom 31.08.98 wird auf unser Institut direkt und indirekt Bezug genommen. 

Anlaß dazu ist die von uns vertretene Auffassung, die aus Kehrproben gewonnenen Analysendaten unterschätzten in erheblichen Maße die tatsächliche Belastungssituation und führten folglich zu einer gravierenden Fehleinschätzung des Sanierungsbedarfs. 

Dem hält die Frankfurt Holding entgegen, sie befände sich mit dem Kehrproben-Verfahren „auf der Basis dessen, was in der gesamten Republik von den zuständigen Behörden (...) festgelegt wurde". 
  
Das bezweifeln wir energisch. Außer in Hessen gibt es noch gar keine Festlegung auf Länderebene. In Baden-Württemberg besteht eine vorläufige Übereinkunft, die an anderer Stelle zu kritisieren ist, und in Bayern wurde auf Länderebene erst kürzlich die Zuständigkeitsfrage zwischen den Ministerien geklärt. 

Aber selbst einmal angenommen, die gesamte Republik bevorzuge das Kehrproben-Verfahren: Wo sind die datengestützten Argumente für dieses Verfahren? Uns sind keine bekannt. Stattdessen jede Menge Meinungsbekundungen. Genaugenommen sind noch nicht einmal die von dieser Seite vorgetragenen Einwände gegen das Saugverfahren datengestützt. Wohin man auch schaut: Allgemeine Erwägungen, manchmal zutreffend, öfters haltlos. 

Wir halten das einer fachlichen Diskussion für unwürdig. Deshalb haben wir auf der Basis des Know-How aus 10 Jahren Hausstaub-Analytik und -Bewertung eigenfinanzierte Daten zur angemessenen Beprobung schadhafter Parkettböden gewonnen und bearbeitet (s. Anlage 2). Natürlich sind diese Daten nicht repräsentativ, weil unsere finanziellen Mittel begrenzt sind. Aber es sind immerhin erste Daten. Wer ihren begrenzten Umfang sowie die Schlüsse daraus kritisiert, sollte redlicherweise eine bessere Datenbasis vorweisen können. 

Solange das nicht geschieht, halten wir mit einigem Recht unsere Auffassung für die besser begründete und lassen uns dabei auch nicht durch politisch-denunziatorische Anspielungen auf irgendwelche „Afffinitäten" zwischen uns und dem hessischen Gesundheitsministerium provozieren. Solche „Argumente" richten sich in einer Fachdiskussion selbst. 

  

Zusammenfassung: 

# Kehrproben unterschätzen aufgrund von Feinstaub-Verlusten die tatsächliche Hausstaub-Belastung mit Schadstoffen um den Faktor 3-4. Der Faktor ist abhängig vom Aufwand beim Kehren und kann bei nachlässigem Kehren auch höher ausfallen. Diese Studie wurde dem Stadtgesundheitsamt bereits im Mai 1998 zugeleitet. Eine Änderung der von Stadtgesundheitsamt und Frankfurt Holding geplanten Probenahmestrategie wäre unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ohne weiteres durch Austausch des Kehrbesens gegen einen Staubsauger möglich gewesen. 
Sowohl an die Frankfurt Holding als auch an das Stadtgesundheitsamt stellen wir deshalb die Frage, ob sie die Feinstaubanteile in den verwendeten Kehrproben kennen - und mithin auch ihren möglichen Irrtum! (Siehe Anlage 1). 

  

#  Der von der Frankfurt Holding vorgestellte Sanierungsbedarf erliegt deshalb ebenfalls einer erheblichen Unterschätzung. 
Ausgehend von unseren ca. 600 Messungen im Auftrag von Mietern und unter Berücksichtigung des Überschätzungsfehlers beim Saugen besteht für ca. 12 % der Housing-Wohnungen im Bestand der Frankfurt Holding sofortiger Sanierungsbedarf. Weitere ca. 27 % der Housing-Wohungen sind mittelfristig sanierungsbedürftig. 
Im Gegensatz zur Behauptung der Frankfurt Holding haben wir bei diesen Messungen die Wohnungen zu über 60% selbst auf der Basis der im „Fachgespräch zur sanierungsbezogenen Aussagekraft von Hausstaub-Untersuchungen im Bereich der US-Housings vom 12.02.1998 im Stadtgesundheitsamt" getroffenen vereinheitlichten Probenahmebedingungen beprobt. 

  

#  Da nach den Ergebnissen der Frankfurt Holding in lediglich 41 % der Wohnungen Kleber als unbelastet gelten kann, verbleiben neben den sanierungsbedürftigen Wohnungen noch ca. 20 % der Wohnungen, in denen regelmäßig die Sperrfunktion des Parketts gegenüber dem PAK-haltigen Kleber zu prüfen wäre. 

  

Diese Darstellung bezieht sich nur auf den aus der PAK-Belastung resultierenden Sanierungbedarf. Pestizide und PCB bedürfen einer eigenen Betrachtung, aus der sich mit Sicherheit eine Ausweitung des Sanierungsbedarfs ergibt. 

  

Anlage: 

1.) Die Grafik in dieser Anlage zeigt, wie die Schadstoff-Belastungen im Hausstaub sinken, wenn der Feinstaub-Anteil sinkt. Dieser Zusammenhang gilt allgemein und ist gestützt auf Daten aus laufend eingehenden Proben. 
Zur Grafik 

  

2.) PAK-Belastung in ehemaligen US-Housings - Daten zur Diskussion um die angemessene Probenahme: Kehrproben führen zu einer Unterschätzung der Hausstaub-Belastung mit Schadstoffen. (Mai 1998) 
Diese Arbeit quantifiziert die spezifischen Fehler bei der Probenahme. Insbesondere verweist sie auf die enorme Bedeutung, die der korrekten Erfassung der Feinstaub-Anteile im Hausstaub zukommt. 
Zur Studie