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Aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit erhielt die Arbeitsgruppe der Initiativen mit Aktenzeichen VIII1a-18f02.07 folgende Antwort auf unseren Offenen Brief an Priska Hinz:
Ihre Nachricht vom 28.08 98
PAK in Wohnungen mit PAK-haltigem Parkettkleber Ihr Schreiben vom 28.08.98 an Frau Staatsmininisterin Priska Hinz
Sehr geehrter Herr Dichter,
für Ihr o.g. Schreiben, dessen Beantwortung mir von Frau Staatsministerin Hinz übertragen wurde, darf ich Ihnen danken. Wie ich aus Ihren Schilderungen entnehmen muß, besteht auch weiterhin der Eindruck, daß die Problematik in den US-Housings durch die Vorgehensweise des Frankfurter Gesundheitsamtes bei Ihnen als betroffene Bewohner nicht zu einer verbesserten Vertrauenslage geführt hat. Ihre Verärgerung in bezug auf die Veröffentlichung von Meßergebnissen auf einer Tagung durch das Gesundheitsamt Frankfurt verstehe ich. Der hier vom Gesundheitsamt Frankfurt gewählte Weg - die alleinige Verantwortung in dieser Vorgehensweise liegt beim Gesundheitsamt Frankfurt - trägt sicherlich nicht zu einer verbesserten gegenseitigen Akzeptanz und Transparenz bei. Vielmehr hätte in dieser Angelegenheit im Vorfeld zur Verbesserung der Wahrnehmung Ihrer Gesunddheitsinteressen eine nicht nur informative sondern auch notwendige Korumunikation stattfinden müssen. Nur so lassen sich Konflikte vermeiden und das bestehende und belastende Mißtrauen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen abbauen. Von meinem Haus wird die Anwendung des Human-Biomonitorings als Methode zur quantitativen Erfassung einer PAK- und Pestizid-Exposition in den Wohnungen der ehemaligen US-Housings in Frankfurt unter den derzeit vorliegenden Bedingungen als ungeeignet bewertet. So läßt sich eine quantitative Aussage zur individuellen Expositionsabschätzung aufgrund bestehender unzureichender Kenntnisse über Aufnahmewege, Quellen und Stoffwechselvorgänge kaum führen und eine umweltmedizinisch-toxikologische Bewertung der individuellen Befunde kann daher nicht ausreichend geleistet werden. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß u.a. auch die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in ihren Erlassen zur Vorgehensweise und Bewertung bei PAK-Belastungen in Wohnungen mit Parkettklebern Human-Biomonitoring Untersuchungen auf PAK-Metabolite nicht empfehlen. Hinsichtlich Iher Anmerkung der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen hatte sich bereits Herr Staatssekretär Baake rnit einem Schreiben im Juli dieses Jahres mit einer dringlichen Bitte an Herrn Stadtrat Glaser gewandt, die Weisung meines Hauses vom 02.Juni - die Ihnen auch bekannt ist - inhaltlich vollständig umzusetzen und schnellstmöglich die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Die gesundheitliche Vorsorge der betroffenen Bevölkerung hat allgemein und auch in Ihrem Fall im Vordergrund zu stehen. In dieser Absicht wurden von meinem Haus die Maßnahmen zur Expositionsminderung und dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und -risiken durch PAK-Belastungen in Wohnungen mit Parkettklebem ausgesprochen. Dieses Ziel und die damit verbundenen Maßnahmen werden auch heute noch von meinem Haus vertreten. Von meiner Seite wurde das Gesundheitsamt Frankfurt mehrfach auf die mit den Kehrproben verbundene Problematik hingewiesen und so bleibt auch weiterhin der Zweifel bestehen, ob Kehrproben ohne weiteres als aussagekräftige Grundlage für eine Expositionsabschätzung verwendet werden können. Die Entscheidung des Gesundeitsamtes Frankfurt anders zu verfahren, hat letztendlich das Gesundheitsamt in Eigenverantwortlichkeit getroffen. Anmerken möchte ich noch daß es äußerst schwierig sein dürfte, nachträglich die wahre Hausstaubbelastung anhand der Ergebnisse für Kehrproben zu berechnen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben u.a. die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in ihren Erlassen zur Vorgehensweise und Bewertung bei PAK-Belastungen in Wohnungen mit Parkettklebern Kehrproben als Beurteilungsgrundlage nicht favorisiert. Ich möchte ausdrücklich auch betonen, daß Nachmessungen in Wohnungen vor allem dann notwendig werden, wo sich bei eindeutiger Parkettkleberbelastung BaP-Gehalte im Hausstaub -mittels unterschätzter Kehrprobe gewonnen- von kleiner 1 mg/kg ergeben haben. Denn nach dem Erlaß vom 02.Juni dieses Jahres werden bei Hausstaubbelastungen zwischen 1 und 10 mg/kg zusätzliche Messungen des BaP-Gehaltes in der Innenraumluft notwendig werden. Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes stellen diese Raumluftmessungen ein weniger anfälliges ünd wichtiges Kriterium für die Abschätzung der Innenraurnbelastung dar. In diesem Sinne sei hier nochmals angemerkt, daß auch ein überprüfbares und gesundheitlich begründetes Sanierungsziel im Vordergrund zu stehen hat. Mein Haus ist auch diesem Anliegen mit dem Erlaß vom 02.Juni dieses Jahres nachgekommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Dr. Lommel-Bleymehl i.V.
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