Gefahrstoffe in ehemaligen US-Wohnungen 

Frankfurt am Main - Risiko-Management der Vorzeigestadt im "Gesunde-Städte-Projekt" 

Christine Salzmann 
  

  

Kontaktadresse:  
cand. med. Christine Salzmann 
Krebsmühle 1 
61440 Oberursel 

Tel. + Fax: 06171/ 98 39 51 

  

Weitergehende Informationen sind im Internet unter folgenden Adressen zu erhalten: 

http://biss.home.pages.de 
http://www.uni-mainz.de/~tonsm005/ 
http://nodi.home.pages.de 
 

"Kriterien für die Teilnahme am Netzwerk Gesunde Städte: 

Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde-Städte-Konzeption und erklärt sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung einverstanden ...." 

Nachdem in den Jahren 1995 und 1996 in Frankfurt am Main insgesamt ca. 2800 Wohnungen aus dem Bestand ehemaliger US-Liegenschaften vermietet und hauptsächlich von Familien mit Kindern bezogen worden waren, begannen im Jahr 1997 erste Gesundheitsbeschwerden der neuen BewohnerInnen laut zu werden. Die daraufhin auf Eigeninitiative einer betroffenen Mieterin vorgenommenen Messungen ergaben stark erhöhte Werte von PAK, PCB, DDT und Chlorpyrifos.  

Im folgenden wird eine Chronologie der Ereignisse aus Sicht der Frankfurter Initiativen vorgestellt.  

Vorgeschichte 

In Frankfurt a. Main leben ungefähr 8.000-10.000 Menschen in ehemaligen US-Housings. Vermieter von ca. 1.600 Wohnungen ist die (städtische) Frankfurt Holding, bzw. deren Tochtergesellschaften. Etwa 1.200 sind durch das Bundesvermögensamt vermietet. Ungefähr 80 Wohnungen wurden an private Eigentümer verkauft. In der Mehrzahl handelt es sich um 3-, 4- und 5- Zimmer-Wohnungen, größtenteils mit Echtholzparkett und alten Holzeinbauschränken in allen Zimmern sowie Holz-Einbauküchen aus den 50er Jahren. Die Wohnblocks wurden (bundesweit) in den Jahren 1955/56 gebaut. Der Kinderanteil dürfte bei weit über 50% liegen, der Anteil an ausländischen BewohnerInnen bei 50-60%. Zudem wurde bei der Belegung der Wohnungen das "Frankfurter Modell" (ca. 60% "Sozialmieter", ca. 40% "Frei vermieteter Wohnraum") versucht; der Frankfurter Wohnungsmarkt erfuhr eine spürbare Entlastung. 

Seit November 1997 hatten engagierte Bürger mit Hilfe der Medien auf Gesundheitsprobleme der BewohnerInnen aufmerksam gemacht, nachdem sie seit Sommer '97 von Schadstoffbelastungen in diesen Wohnungen gehört und sich erfolglos an den Vermieter (ABG Frankfurt Holding und deren Tochtergesellschaften) und das Stadtgesundheitsamt gewandt hatten. 

In den Folgemonaten erarbeiteten die Frankfurter Initiativen einen mittlerweile viele Tausend Seiten umfassenden Info-Pool. 

  

Problemlage 

- Seit fast drei Jahren leben Tausende von Familien mit Kindern nach wie vor in z.T. hochbelasteten Wohnungen, ohne daß es vonseiten der zuständigen Stellen (Vermieter, Gesundheitsbehörde, politische Entscheidungsträger) bisher zu konkreten Maßnahmen gekommen ist, um die bekannte Belastungssituation zu verringern oder gar abzustellen (z.B. Zurverfügungstellung von Ausweichwohnraum). Stattdessen wird besorgten MieterInnen "gestattet", selbst fristlos das Mietverhältnis zu kündigen und auszuziehen, was seit Frühjahr '98 immer mehr Familien tun! 

- Von Mieterseite geforderte Beseitigung der Schadstoffquellen (Parkettboden, Holzeinbauten) wird keineswegs in Aussicht gestellt. Mietminderung wird mit Kündigung beantwortet. Viele Menschen fühlen sich dadurch eingeschüchtert, zumal die wenigsten Familien sich den Wegzug leisten können und die meisten Familien das Problem auch nicht durch Umzug lösen wollen. 

- Obwohl die PAK-Problematik, v.a. die Anregung der öffentlichen und nun bundesweiten Diskussion von Frankfurt, insbesondere von engagierten Bürgern ausging und hier derzeit die wohl meisten und differenziertesten Untersuchungsergebnisse vorliegen, werden die Erkenntnisse nicht umgesetzt, die Betroffenen weiterhin schlecht informiert und nicht in die Entscheidungsprozesse einbezogen. 

- Zusätzlich zur ständigen, unfreiwilligen, häuslichen Schadstoffexpositon, sind die BewohnerInnen seit November '97 angehalten, ihre Wohnungen täglich feucht zu wischen, die Kinder nicht auf dem Boden spielen und krabbeln zu lassen, den Kontakt der Kinder mit dem kontaminierten Staub in der Wohnung zu vermeiden. Die Staubsaugerbeutel müssen luftdicht verpackt als Sondermüll beim Schadstoffmobil entsorgt werden. Sperrmüll wird als Sondermüll verbrannt. Noch ungeklärt ist, ob bei der Reinigung belasteter Wohnungen Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten sind. 

- Mangelhafte bis fahrlässig unterlassene Information durch Vermieter und Gesundheitsbehörde. Nichteinhaltung (öffentlich) gemachter Zusagen.  

- Keine einzige Information in den Muttersprachen - trotz des bekannten Bewohnerprofils. 

- Fehleinschätzungen aus dem Jahr 1996. 

- Fehleinschätzung der Risikosituation durch die städt. Gesundheitsbehörde ab 2/97: erst im Dezember 97 wurde das Hessische Landesministerium informiert.  

- Einzelstoffbewertung durch die städtische Gesundheitsbehörde, obwohl die Mehrzahl der Wohnungen mit kanzerogenen und/oder toxischen und/oder immunschädigenden Stoffen z.T. hochgradig belastet ist. 

- Mangelnde Einschätzung der verschiedenen Belastungspfade (inhalativ, oral, dermal). Reduktion der Risikobewertung v.a. auf die inhalative Aufnahme - besonders im Hinblick auf die schwerflüchtigen Substanzen (PAK, PCB, DDT, u.a.), obwohl gerade für die Kinder in diesen Wohnungen der Hausstaub einen wichtigen Belastungspfad darstellt. 

- Fehlende Berücksichtigung der höheren Empfindlichkeit der Risikogruppen: Kinder, Schwangere (Ungeborene!), Kranke, u.a.  

- Nichtanerkennung der inzwischen vorliegenden über 400 Untersuchungsergebnisse (Hausstaub) von durch MieterInnen veranlaßten Schadstoffuntersuchungen, trotz entsprechendem Erlaß des Hessischen Landesministeriums für Gesundheit vom 20.4.98. Stattdessen werden die Messungen auch in diesen Wohnungen wiederholt, was zu einer weiteren, vermeidbaren Verlängerung des Expositionszeit der betroffenen Familien führt. 

- Zusätzlich ergänzend liegen den Vermietern bereits seit Mitte April ca. 200 Ergebnisse (Parkettkleber) vor, die zu veröffentlichen sie nicht bereit sind. 

- Mißachtung der Weisung (nach §84 Satz HSOG) des Hessischen Ministerium vom 2.6.1998 im Punkt Probenahme. 

  

Hintergrund 

Um die 'Geschichte' der ehemaligen US-Housings in Frankfurt am Main nachvollziehen zu können, ist ein Rückblick sinnvoll. 

Im Februar '97 bereits hatte sich eine Mieterin mit - seit Bezug der neuen Wohnung - vermehrt aufgetretenen Gesundheitsbeschwerden an das Stadtgesundheitsamt Frankfurt gewandt. Auf eigene Initiative (und Kosten) ließ sie ihre Wohnung von einem Umweltlabor auf Schadstoffe im Hausstaub untersuchen. Ergebnis (s. Tabelle 1): Im Hausstaub fanden sich erhöhte Werte von PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB (Polychlorierte Biphenyle), DDT (Dichlor-Diphenyl-Trichlor-Ethan), Chlorpyrifos u.a.  

  

Tabelle 1: Meßwerte vom Februar 1997 

  
 
PAK  2.618 mg/kg Hausstaub 
PCB 34,2 mg/kg Hausstaub
DDT 12,9 mg/kg Hausstaub
Chlorpyrifos 3,2 mg/kg Hausstaub
 

PCB = nach DIN 

DDT = Summe aus 2,4'-DDE, 4,4'-DDE, 2,4'-DDD, 4,4'-DDD 

  

In der Empfehlung des Instituts heißt es: 

"Da davon auszugehen ist, daß die untersuchte Wohnung zumindest im Bezug auf die schwerflüchtigen Substanzen DDT, PCBs und PAK als typisch für die gesamte Wohnanlage anzusehen ist, sehen wir darüberhinaus eine erhebliche Belastungssituation vor allem für Kleinkinder, die durch direkte orale Aufnahme der Stäube einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind." 

  

Das Stadtgesundheitsamt ließ daraufhin in Abstimmung mit und auf Kosten der Vermietergesellschaft im Mai 1997 den atembaren Feinstaub auf PAK sowie die Raumluft auf PCB untersuchen. Beides ließ sich oberhalb der Nachweisgrenzen 2-10 ng PAK/m³, Summe der Nachweisgrenzen für die untersuchten 16 EPA-PAKs=64 ng. Und 1-2 ng PCB Kongener./m³) nicht nachweisen. 

Die Untersuchung des Parkettklebers ergab eine Materialkonzentration von 20.284 mg PAK/kg. 

Holzproben der Einbauschränke wiesen eine Belastung mit DDT (4,7 mg/kg) und Chlorpyrifos (12 mg/kg) auf. 

Im Befund sahen die Gutachter in der hohen PAK-Konzentration im Parkettkleber kein Problem; schließlich befände sich die belastete Teermasse auf der Unterseite des Parkettbodens, so daß ein unmittelbarer Kontakt der Raumnutzer mit dem Klebermaterial ausgeschlossen sei. (Anzumerken ist, daß der Parkettkleber z.T. aus den Ritzen quillt und der direkte Hautkontakt möglich ist.

  

Die Konzentrationen der Biozide DDT und Chlorpyrifos wurden als "nicht so hoch" bezeichnet, "daß eine Ausgasung bzw. Adsorption an den Hausstaub in gesundheitsschädigendem Ausmaß wahrscheinlich ist." Dies obwohl schon die Ergebnisse des Hausstaubs (s. Tabelle 1) vorlagen. Immerhin wird dennoch empfohlen: "Zum Schutz vor Sekundärkontamination sollten die Schränke innen feucht ausgewischt und mit einem versiegelnden Lack versehen werden." (Allerdings wurde diese Empfehlung nicht an die Betroffenen in Frankfurt weitergegeben! 

Die umweltmedizinische Abteilung des Stadtgesundheitsamtes konnte keinen ursächlichen Zusammmenhang zwischen den geschilderten Gesundheitsbeschwerden der Mieterin aus "Art und Höhe" der Wohnraumbelastung "ableiten". "Dennoch sehen wir aus präventiver Sicht durchaus Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Säuglinge und Kleinkinder in vergleichbaren Wohnungen, die beim Spielen auf dem Boden Staub verschlucken können (Gesundheitsvorsorge). Dies haben wir der Wohnungbaugesellschaft mitgeteilt. Wir werden demnächst ein Abstimmungsgespräch haben..." (Brief des Gesundheitsamtes an die betroffene Mieterin der untersuchten Wohnung v. 19.8.97). 

Eine Untersuchung im Juli 97 im Auftrag eines weiteren Mieters, ergab im Hausstaub PAK-Belastungen von 509 mg/kg im Kinderzimmer und 23 mg/kg im Wohnzimmer derselben Wohnung. 

Besorgte Mieter hatten im Sommer '97 eine erste Initiative (B.I.S.S. = Betroffenen Initiative Schadstoffe) gegründet. Deren Nachhaken und unbequemen Fragen bei der Vermietergesellschaft hatte das städtische Gesundheitsamt zu verdanken, daß dieses von Schadstoffmessungen erfuhr, die eine der Wohnungsgesellschaften (Tochtergesellschaft der städtischen Frankfurt Holding) bereits im Vorjahr April 1996 (Parkettprobe*) und im Mai 1996 (Raumluftuntersuchung**) in Auftrag gegeben hatte.  

  

*PAK/Parkettkleber: 24.650 mg/kg 

Obwohl die Gutachter nach dem Ergebnis der Parkettkleberprobe angeraten hatten, Raumluft- und Hausstaubanalysen vorzunehmen, um einen Sanierungsbedarf abklären zu können, wurde dann nur der Auftrag erteilt, die Raumluft in "zwei repräsentativen Wohnungen" zu untersuchen, um herauszufinden, "ob diese Verbindungen auch in die Raumluft ausgasen und eventuell zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mieter führen." 

**PAK/Raumluft: 
Tabelle 2: Meßwerte von 1996 
(16 EPA-PAK) 
 
Whg. 1: > 4.000 ng/m³
Whg. 2: > 5.000 ng/m³
Außenluft: < 400 ng/m³
(Probenahmedauer: 3 Stunden)  

Im Befund heißt es dann: "Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Raumluftgehalte in den beiden untersuchten Wohnungen gegenüber den Außenluftkonzentrationen bei einigen Einzelverbindungen überschritten wurden, jedoch noch nicht als signifikant erhöht einzustufen sind. Eine gesundheitliche Gefährdung für die Nutzer der Wohnungen kann aufgrund der Meßergebnisse daher weitgehend ausgeschlossen werden."  

Diese Gutachten verblieben hausintern. Wann der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft, bzw. der Frankfurt Holding informiert worden war, wurde nicht beantwortet. 

Nachvollziehbare Beweggründe für die Schadstoffuntersuchungen 1996 wurden auch auf wiederholte Nachfrage nicht benannt ("Die Beauftragung des Institutes ... wurde von Herrn B. (= Mitarbeiter der Gesellschaft) aufgrund eigener Interessen veranlaßt." lt. Schreiben der Gesellschaft vom 09.12.97). Allerdings soll es, nachdem das Stadtgesundheitsamt erst im Juli 1997 von diesen 96er Gutachten durch die Mieter erfahren hatte, einen internen, "innerstädtischen" Schriftverkehr gegeben haben, den leider niemand bisher einsehen durfte. Die Betroffenen/Mieterinitiativen "müßten den Äußerungen schon glauben", es handele sich dabei um eine "interne Ämterkorrespondenz" (Mieterversammlung vom 18.11.97; Gesprächsprotokoll vom 16.04.98). 

  

Risikoeinschätzung - Risikokommunikation 

Öffentlich wurde das Thema, als sich Mitte November 97 einzelne MieterInnen an die Medien wandten und beklagten, daß die Vermietergesellschaften und das Gesundheitsamt die Betroffenen nicht informierten. Ein erster kleiner Ansturm von betroffenen MieterInnen folgte. Eine gesundheitsgefährdende Belastung mit Schadstoffen wurde von Vermieterseite unter Berufung auf die Gutachten von 1996 ausgeschlossen, informierte MieterInnen der Panikmache bezichtigt. Das Gesundheitsamt Frankfurt sprach sich nun öffentlich für die Notwendigkeit einer Sanierung von Parkettböden und Holzeinbauten aus, betonte jedoch, den Vermieter nicht zu Sanierungsmaßnahmen veranlassen zu können. 

  

Risiko"miß"mangement 

Ende November/Anfang Dezember 1997 ließ das Gesundheitsamt - auf drängende Nachfrage von MieterInnen - ein Infoblatt in die Hauseingänge einiger der betroffenen Wohnsiedlungen aufhängen, sammelte von 70 Kindern aus den Housings und 30 Kindern einer "Kontrollgruppe" Urin zur Durchführung eines Bio-Monitoring (PAK-Metabolite) und veranlaßte in Abstimmung mit der Frankfurt Holding die "repräsentative" Untersuchung von 8 Wohnungen. Den Betroffenen wurde derweil empfohlen, den "PAK-haltigen Staub durch regelmäßiges feuchtes Wischen aus den Wohnungen zu entfernen. Mindestens genauso wichtig ist der Verzicht auf Rauchen - besonders im Beisein von Kindern - sowie eine geeignete Nahrungsmittelauswahl." 

Tabelle 3: Meßwerte vom 11.12.97 

Untersuchung 11/12 1997 
 
  

Wg Nr.  PAK mg/ kg* BaP mg/ kg* PAK ng/ m³** DDT mg/ kg* CPF mg/ kg*
1  0,1   <0,1  n.u.  0,9  1,2 
2  4,3   0,1  n.u.  n.u.  n.u. 
3  14   0,9  12  n.u.  n.u. 
4  68,3  5,7  n.u.  1,6  0,1 
5  115  4,9  n.u.  0,7  29,6 
6  670  46,3  25  n.u.  n.u. 
7  790  63,1  40  n.u.  n.u. 
²8  1390  89,5  n.u.  2,7  6,2 
  *Hausstaub, 1-2 Tage alt **atembarer Feinstaub ² =Whg, die bereits 2/97 untersucht worden war; Hausstaub hier ca. 10 Tage alt n.u.= nicht untersucht  
 

  

Am 17.12.97 verfaßte das Stadtgesundheitsamt gemeinsam mit der (städtischen) Frankfurt Holding das zweite Infoblatt, das wiederum nur in einem Teil der betroffenen Wohnsiedlungen - betont nicht in den Bereichen der Bundesvermögensamt-MieterInnen - diesmal in die Briefkästen verteilt wurde. 

Von den Untersuchungsergebnissen der 8 Wohnungen, wurde den MieterInnen eine Auswahl von 3 Hausstaubwerten sowie der Medianwert, dazu der Bereich der Feinstaub-Ergebnisse mitgeteilt. Ansonsten verwies das Gesundheitsamt auf die für frühestens Ende Januar 1998 zu erwartenden Ergebnisse des Bio-Monitorings, die umweltmedizinische Sprechstunde, eine angefordertes toxikologisches Gutachten, sowie angeforderte Stellungnahmen von Landes- und Bundesbehörden, da die PAK-Problematik nicht auf Frankfurt oder die ehemaligen US-Housings beschränkt sei. Weiterhin sollte regelmäßig feucht gewischt werden, um "die mögliche PAK-Aufnahme zu vermindern."  

Die Untersuchung weiterer Wohnungen, inklusive genauer Erforschung der Schadstoffquellen über den Parkettkleber hinaus wurde nicht für notwendig (oder finanzierbar!) betrachtet. 

Je differenzierter die Nachfragen der MieterInnen/Initiativen an Holding und Gesundheitsamt wurden, umso aufwendiger und schwieriger gestaltete sich der Informationserhalt.  

Anfang Januar 1998 schließlich schlossen sich die verschiedenen Initiativen zusammen, verteilten erstmals flächendeckend am 10.01.98 an alle betroffenen 2.800 Haushalte ein Infoblatt mit Forderungskatalog (Sanierung des Parketts, Kostenübernahme für von Mietern selbst veranlaßten Schadstoffmessungen, Mieterversammlung mit Gesundheitsamt, Frankfurt Holding, Bundesvermögensamt und öffentlichem Experten-Hearing, Aushändigung aller Informationen, Epidemiologische Untersuchung, weitere Schadstoffuntersuchungen bzgl. Insektiziden u.a.) und gründeten die Arbeitsgruppe der Initiativen - Schadstoffe in den ehemaligen US-Housings in Frankfurt am Main. 

Innerhalb weniger Tage meldeten sich Hunderte von betroffenen MieterInnen bei den AnsprechpartnerInnen, forderten eine bessere Informationspoitik und berichteten glaubhaft von Gesundheitsproblemen, die seit Einzug in die Wohnung aufgetreten oder sich verschlimmert hätten (siehe Tabelle 4). 

Tabelle 4: Symptomenliste  

Hauptsächlich genannte Symptome: 
*Haut- u. Schleimhautreizungen 
*Hautausschläge 
*rezidivierende und/oder langdauernde Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege 
*vermehrte und/oder langdauernde Allgemeininfekte 
*Übelkeit/ Erbrechen/ Durchfälle 
*spontanes Nasenbluten 
*starkes (nächtliches) Schwitzen 
*Haarausfall 
*Kopfschmerzen 
*auffallende Mattigkeit, Müdigkeit 
*Gliedertaubheit, -zittern 
*Glieder- u. Muskelschmerzen 

  

Weitere Familien veranlassten auf eigene Kosten Schadstoffuntersuchungen ihrer Wohnungen. 

Weitere Mieterinitiativen wurden gegründet und schlossen sich der Arbeitsgruppe an. Die Einberufung einer Mieterversammlung von Vermieterseite erfolgte - trotz Ankündigung im November 97 - nicht. Anhaltende Medienberichte und erste überregionale Meldungen zur Frankfurter Situation lenken vermehrte die Aufmerksamkeit Betroffener und zuständiger Behörden/Vermieter außerhalb Frankfurts auf die "PAK-Problematik". 

  

Ende Januar 98 veröffentlicht die Umweltmedizinerin des Stadtgesundheitsamtes die Auswertung des Bio-Monitorings: "Der (Median) war bei den Kindern aus den Housings etwas höher als in der Vergleichsgruppe (20-100% je nach Stoffwechselprodukt)...Verglichen mit einer 1997 publizierten Untersuchung an 97 nichtrauchenden Frauen aus Deutschland sind die Werte der Kinder aus Frankfurt ebenfalls nicht auffällig..." (Die Vergleichsdaten der 97 nichtrauchenden Frauen entstammen einer Untersuchung aus dem Süden Bottrops, einem der höchstbelasteten Industriegebiete in Deutschland. Diese Frauen mittleren Alters hatten den größten Teil ihres Lebens in diesem Industriegebiet verbracht.) 

  

Am 2.2.98 organisierte die Arbeitsgruppe der Initiativen die erste Informationsveranstaltung für die Frankfurter BewohnerInnen der ehemaligen US-Housings und formulierte erneut einen Forderungskatalog. 

Am 05.02.98 fand in Frankfurt/M. ein nicht-öffentliches Experten-Hearing unter Leitung des Stadtgesundheitsamtes statt, zu dem nach langer Diskussion auch MietervertreterInnen "zugelassen" wurden. Die Initiativen "durften" einen Experten Ihres Vertrauens für die Teilnahme nennen. Dessen letztendliche Teilnahme wurde wiederum nur durch Überwindung einiger Schwierigkeiten möglich. 

Hier lagen bereits ca. 70 durch die MieterInnen selbst veranlaßte und bezahlte Untersuchungsergebnisse vor, die die PAK-, Pestizid- und PCB-Belastung der ehemaligen US-Housings weiterhin bestätigen. 

  

Abb. 1: PAK-Gehalte im Hausstaub in (mg/kg); Auswahl: 28 von 69 Proben (Stand: 5.2.1998) 

PAK-Gehalte im Hausstaub in [mg/kg]; 28 (x>100) von 69 Proben (Stand 5.2.98) 
PAK-Gehalte im Hausstaub 

Bei der Bewertung der PAK-Metabolite (Monohydroxylierte Phenanthrene und 1-Hydroxy-Pyren) zeigte sich nun auch die erhöhte innere Belastungssituation der Housing-Kinder. "Die Belastung der Kinder geht in die Richtung der Belastung der rauchenden Bevölkerung...Was aus meiner Sicht feststeht: es kommt in den Wohnungen offenbar zu einer erhöhten Aufnahme, die sich anhand von Vergleichszahlen zumindest objektivieren läßt..." (Prof. Angerer, Hearing-Protokoll 5.2.98, S. 28) 

Dabei muß angemerkt werden, daß zum Zeitpunkt der Urinprobennahme bereits expositionsmindernde Maßnahmen von Elternseite durchgeführt worden waren. Die u.a. dadurch nur bedingte Aussagekraft dieser Untersuchungsergebnisse findet wenig Beachtung.  

Die Expertenrunde endete mit dem der Empfehlung, die Parkettklebergehalte in den Wohnungen zu untersuchen, das Biomonitoring auszuweiten und die Betroffenen durch die Einrichtung eines "Runden Tisches" an dem Zielfindungsprozeß zu beteiligen. 

Auf der abendlichen Informationsveranstaltung am 5.2.98 durch Stadtrat ( = Gesundheitsdezernent, Stadtkämmerer, Aufsichtsratsmitglied in städtischer Wohnungsgesellschaft), Leiterin des Stadtgesundheitsamtes und Expertenvertretern wurde unter dem Forderungsdruck der anwesenden ca. 400 MieterInnen die sofortige flächendeckende Untersuchung aller Wohnungen zugesagt. Das Stadtgesundheitsamt lud zur umweltmedizinischen Sprechstunde ein. 

  

Das Gespräch am "Runden Tisch" findet einmal am 24.2.98 statt. Zu einem Konsens zwischen den VertreterInnen der Stadt und den Betroffenen kommt es nicht. 

Statt sofortiger flächendeckender Untersuchungen der Wohnungen wird vorerst eine Kleberprobe pro Wohnblock ( = 18 Wohnungen) genommen. Die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Sämtliche weiteren Schritte werden von den nachfolgenden Expertengesprächen im Umweltbundesamt und einer zu erwartenden Weisung durch das Hessische Gesundheitsministerium abhängig gemacht. In der Zwischenzeit veranlassen immer mehr MieterInnen selbst die Untersuchung ihrer Wohnung, so daß Ende April bereits mehr als 400 Untersuchungsergebnisse von Mieterseite vorliegen. Dies Ergebnisse werden von der Vermietergesellschaften nicht anerkannt. 

Von den untersuchten Wohnungen weisen 145 einen PAK-Gehalt > 100 mg/kg Hausstaub, in weiteren 80 Wohnungen liegt der Wert > 25 mg PAK/kg Hausstaub, bezogen auf die Leitsubstanz Benzo(a)pyren liegt die Konzentration in 102 Wohnungen über 10 mg BaP/kg Hausstaub. 

Auch bezüglich der anderen mit der Bausubstanz korrelierten Schadstoffe bestätigen sich weiterhin die alten Befunde. 

In 49 Wohnungen liegen die Gehalte an DDT über 10 mg/kg Hausstaub, in 46 weiteren Wohnungen liegen die Belastungen zwischen 5 und 10 mg DDT/kg Hausstaub. 

Das Organochlorphosphat Chlorpyrifos wird in 29 Wohnungen in einer Konzentration von > 10 mg/kg Hausstaub nachgewiesen, in weiteren 78 Wohnungen liegt die Konzentration über 3 mg Chlorpyrifos/kg Hausstaub. 

Auch die Belastung des Hausstaubs mit PCB bestätigt sich: in 50 Wohnungen liegt der Gehalt an PCB über 20 mg/kg Hausstaub, in 105 Wohnungen finden sich zwischen 5 mg und 20 mg PCB/kg im Hausstaub. 

Da diese Hausstaubproben eine Querschnittswert der ganzen Wohnung darstellen, bleiben damit die realen, quellennahen Konzentrationen nur schätzbar. 

Stichprobenartige Untersuchungen beispielsweise des Staubes in einem Holzeinbauschrank (z.B. Schlafzimmer, Küche) zeigten eine vielfach höhere Konzentration an DDT als die Hausstaubprobe. 

  

Experten-Empfehlungen 

Offizielle Expertensitzungen zum Thema "PAK-Belastungen in Wohnungen mit Parkettboden" fanden im Umweltbundesamt am 25.3.98 und am 28.4.98 statt (hierzu liegt jeweils eine Presseinformation vor). 

Thematisiert wurde hier ausschließlich die Belastungen mit den Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Als Beurteilungsparameter für eine zumutbare häusliche Belastung wird von den 16 US-EPA-PAKs (Tabelle 5) die "Leitkomponente" Benzo(a)pyren herausgegriffen. Dessen Anteil an der Summe der 16 PAKs beträgt ca. 5 - 15%. 

Ebenso offen bleibt der Umgang mit den nachgewiesenen Belastungen mit Pestiziden (DDT, Chlorpyrifos) und PCB ["Das kurz vor der Verabschiedung stehende Bundes-Bodenschutzgesetz z.B. nennt in seiner Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BoSchV) einen Prüfwert von 2 µg PCB/g Boden." (Arguk-Umweltlabor, Gutachten 2/98, Bericht 180/98 S.6)]. 

Der von der "Arbeitsgruppe Prüfwerte des Altlastenausschusses der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall" von 1994 vorgeschlagene Prüfwert bei Kinderspielplätzen (bzw. Wohngebieten) für PCBs beträgt 0,3 (0,5) mg/kg, für Benzo(a)pyren als Leitkomponente der PAKs 1 (2) mg/kg und für DDT 0,4 (0,8) mg/kg. 

  

  

Tabelle 5: Übersicht der 16 US-EPA-PAK 
 

Übersicht der 16 US-EPA-PAK 
 
 
 
Naphthalin 
Acenaphthylen
Acenaphthen
Fluoren
Phenanthren
Anthracen
Fluoranthen
Pyren
Benzo(a)anthracen
Chrysen
Benzo(b)fluoranthen
Benzo(k)fluoranthen
Benzo(a)pyren
Indeo(1,2,3-cd)pyren
Benzo(g,h,i)perylen
Dibenzo(a,h,)- anthracen
  

Erste ministerielle Vorgaben zum Umgang mit PAKs 

Dazu schreibt das Hess. Ministerium (HMfUEJFG) in seinem Erlaß am 20.4.98: "Unberücksichtigt blieb dabei das krebserzeugende Potential anderer, im Hausstaub vorhandener PAK's. Das Gesamtrisiko ist somit deutlich höher, wenn auch in der Höhe nicht genau quantifizierbar. Trotzdem sollten dieser Aspekt wie auch die z.T. hohe Haustaubbelastung in den US-Housings mit verschiedenen Pestiziden und polychlorierten Biphenylen (PCB's) in die Entscheidung über eine Sanierungsnotwendigkeit und in die Art der Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden. Des weiteren nimmt die US-EPA für BaP ein wesentlich höheres Krebsrisiko an, als die in der Presse-Information bei der Risikoabschätzung zitierte WHO." 

Als erstes Bundesland verfügt Hessen nun über Vorgaben zum Umgang mit PAK-Belastungen in Wohnungen. Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit erfolgte am 20.4./ 6.5./ 8.5.98 ein Erlaß, am 2.6.98 eine Weisung nach §84 Satz 1 HSOG an die Magistrate/ Kreisauschüsse/ Gesundheitsämter zur "PAK-Belastung im Hausstaub der ehemaligen US-Housings: hier: Interventionswert für Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Hausstaubproben" (s. Kasten). 

 

Ausblick 

Durch diese Vorgaben ist ein sofortiges Handeln in einer Vielzahl von Wohnungen möglich. Es bleibt wohl abzuwarten, welche gesundheitspolitische Richtung die Entscheidungsträger in Frankfurt am Main in der Zukunft einschlagen. 

Die Schadstoff-Initiativen bereiten derzeit verschiedene Projekte vor (z.B. Erhebung von Gesundheitsbeschwerden, weitere Ausarbeitung der Informationen zu den amerikanischen BewohnerInnen der ehemaligen US-Housings). 

  

Es geht auch anders z.B. in Fürth 

In der Stadt Fürth wurde am 27.3.1998 (weniger als zwei Monate nach Bekanntwerden der Schadstoffbelastungen) per Aufsichtsratssitzung der Wohnungsgesellschaft WBG die umfassende Sanierung (Entfernung des Parketts, Abschleifen des Estrichs, Sanierung der Einbauschränke, "Umsiedlung" der Familien in Ausweichwohnungen und Zwischenlagerung der Möbel in Containern während der Sanierungsarbeiten, etc.) aller ca. 1.200 ehemaligen US-Wohnungen der 'Kalb-Siedlung' beschlossen und den Betroffenen umgehend durch mehrseitiges Anschreiben mitgeteilt. 

  

  

Nachweise 

Arbeitsgruppe der Initiativen/Schadstoffe in den ehemaligen US-Housings in Frankfurt/M: Schriftwechsel, öffentliche Informationen (EU-Umweltinformationsrecht) 

ARGUK: VOC und HCHO in Raumluft, PAK und Biozide im Hausstaub bis 913-4/98 PAK, PCB und Biozide im Hausstaub, Bericht Nr: 0086/97 vom 12.12.97 

CAU: PAK im Schwebstaub, PAK und Biozide im Hausstaub, Bericht-Nr. 970947 vom 30.12.97 

HMfUEJFG: Erlaß vom 20.4.98/ 6.5.98/ 8.5.98, Az: VIII - 18f02.07 

HMfUEJFG: Weisung vom 2.6.98, Az: VIII 8 - 22d -20/98 

INSTITUT FRESENIUS: PAK und BIozide in Material (Parkett/Teerkleber), Bericht-Nr. 96/08330-00 vom 24.4.96 

INSTITUT FRESENIUS: PAK in Raumluft, Bericht-Nr. 96/12765-00 vom 20.6.96 

INSTITUT FRESENIUS: PCB in Raumluft, PAK in Schwebstaub, Asbest und PAK im Teerkleber, Bericht-Nr. 97/7718-00 vom 27.5.97 

NN: Experten-Hearing Frankfurt, Protokoll vom 5.2.98, 105 S. 

NN: Arbeitssitzung/Gesundheitsamt Frankfurt/M. Protokoll vom 16.4.98, 34 S. 

UBA: Presse-Information vom 27.3.98 und 29.4.98 

  

Weiterführende Literatur: 

Eine Bewertung aus umweltmedizinischer Sicht nimmt Kuklinski vor: 

"Ehemalige US-Army-Wohnungen: 'Gulf-War-Syndrome' unter deutschen Dächern?" 
B. Kuklinski (1998), ZfU 6. Jg., 2/98, S. 104-113