Stadtgesundheitsamt 
Abteilung Umweltmedizin und -hygiene  
Braubachstraße 18-22 
60311 Frankfurt am Main 

Frankfurt am Main, 28.08.1998  
Tel: 069/212-36980  
Fax: 069/212-30475 

 
An die Bewohner der ehemaligen US-Housing in Frankfurt am Main
Ihr Gesundheitsamt informiert

Bis in die 60er und 70er Jahre wurde häufig - so auch in den ehemaligen US-Housing in Frankfurt am Main - zur Verlegung von Parkett ein Parkettkleber verwendet, der teilweise hohe Konzentrationen an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthielt. PAK sind eine Gruppe von mehr als 200 verschiedenen Substanzen. Einige davon, insbesondere die Leitsubstanz Benzo(a)-Pyren (BaP) sind krebserregend. Bei krebserregenden Substanzen gilt das Minimierungsgebot. Deshalb wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. In diesen Tagen erhalten Sie von Ihren Vermietern die Untersuchungsergebnisse aus Ihren Wohnungen. Wir möchten Ihnen hier weitere allgemeine Informationen geben. 

1. Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) / Benzo-a-Pyren (BaP) - Grundlegendes zur Bewertung 
(gemäß Empfehlungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit, Wiesbaden, sowie des Umweltbundesamtes, Berlin) 

BaP im Kleber: 

Wird weniger als 10 mg BaP/kg Kleber festgestellt, wird der Kleber als nicht belastet eingestuft. Weitere Untersuchungen zu BaP oder PAK sind dann nicht erforderlich. - Wird mehr als 10 mg BaP/kg Kleber gemessen, wird der Hausstaub untersucht. 

BaP im Hausstaub: 

Bei Konzentrationen über 10 mg BaP/kg Hausstaub wird kurzfristiger Minimierungs-/Sanierungsbedarf gesehen. - Bei einer BaP-Konzentration von unter 10 mg/kg Hausstaub sind Raumluftuntersuchungen durchzuführen. Danach sind ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. 

Messung von Hausstaub: 

Hausstaub kann nur Hinweise auf eine Schadstoffquelle im Raum geben. Er ist weder für eine gesundheitliche Bewertung noch für die Überprüfung von Richtwerten gut geeignet. Eine Bewertung zur Sanierungsentscheìdung ist deswegen nur auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse von Kleber und Hausstaub und ggf. zusätzlich der Raumluft sachgerecht möglich. 

Für die Probenahme von Hausstäuben gibt es derzeit keine allgemein anerkannte Methode, wie z. B. eine DIN-Norm. Aus gesundheitlicher Sicht kommt es primär darauf an, den auf dem Boden liegenden Staub zu erfassen, den die am Boden spielenden Kinder aufnehmen können. Beim Staubsaugen auf schadhaftem Parkett können Altstaub und Kleberpartikeln aus den Ritzen angesaugt werden, dem die Kinder normalerweise nicht ausgesetzt sind. Deshalb hatte das Umweltbundesamt und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Erlaß vom 20.04.1998) die Probenahme mittels Kehren empfohlen. In Frankfurt am Main wurde daraufhin in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt ein modifiziertes Kehr-/Wischverfahren mit dem Vileda-Superfegerâ angewandt. Ab dem 02.06.1998 empfahl das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit die Saugmethode. 

Eine Probenahme mittels Saugen wird - allerdings in sehr modifizierter Form - nur noch in einem weiteren Bundesland favorisiert: Baden-Württemberg empfiehlt Absaugen ausschließlich der Parkettstäbe mit einer schmalen Spezialdüse unter Einhaltung von 1 cm Abstand zu den Ritzen. Damit wird sichergestellt, daß der relevante Staub auf dem Boden erfaßt wird und der Staub oder die Partikeln aus den Ritzen nicht mit in die Probe gesaugt wird. 

Vergleich Kehr-/Wischverfahren in Frankfurt am Main und Spezial-Saugverfahren in Baden-Württemberg : 

Beide Methoden - das in Frankfurt am Main eingesetzte modifzierte Kehrverfahren (Vileda-Superfegerâ ) und das in Baden-Württemberg angewandte Spezialsaugverfahren - streben die Erfassung des für Klein-Kinder relevanten, auf dem Boden liegenden Staubes an. 

In den schon genannten Untersuchungen aus Baden-Württemberg mit dem Spezialsaugverfahren wurde festgestellt, daß BaP nur in wenigen Einzelfällen im gesaugten Staub nachweisbar war, die meisten so gewonnenen Werte blieben unter 1 mg/kg. Sämtliche Raumluftuntersuchungen ergaben unauffällige Werte. Wird also beim Staubsaugen ein Ansaugen von Staub oder Kleberpartikeln aus den Ritzen vermieden, erhält man mit dem Spezial-Saugverfahren und dem modifzierten Kehrverfahren vergleichbare Ergebnisse. 

2. Pestizide im Hausstaub - Bewertung 

Im Gegensatz zur PAK (BaP)-Problematik gibt es keine bundes- oder landesweiten Empfehlungen zur Bewertung von Pestizidbefunden im Hausstaub. Deshalb haben wir - in Kontakt mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin - Empfehlungen zum Umgang mit diesen Stoffen im Hausstaub der ehemaligen US-Housing in Frankfurt am Main erarbeitet. Wir stellen Ihnen nachfolgend unsere toxikologische Ableitung ausführlich dar. 

Ausgangspunkt sind die sogenannten ADI-Werte (Acceptable Daily Intake - erlaubte tägliche Zufuhr), die die Weltgesundheitsorganisation anhand wissenschaftlicher Kenntnisse erarbeitet. Diese Werte werden in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig überprüft und vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin für Deutschland als amtliche Werte aktualisiert und jährlich veröffentlicht. Der ADI-Wert entspricht der Menge einer Substanz, die bei täglicher Aufnahme während des ganzen Lebens nach derzeit verfügbarem Wissen kein für den Menschen erkennbares Risiko darstellt. 

Wir haben unter den sehr vorsichtigen, (konservativen) Annahmen, 

· daß ein 1-jähriges Kleinkind (10 kg Körpergewicht) am Boden spielt und 
· daß dieses Kind täglich etwa 100 mg Hausstaub aufnimmt und 
· daß der darin enthaltene Schadstoff vollständig in den Organismus gelangt und 
· daß maximal 10 % des ADI-Wertes über den Bodenstaub aufgenommen werden
Handlungswerte errechnet. Dabei ist zu betonen, daß diese Rechnung die mögliche Schadstoffaufnahme in mehrfacher Hinsicht überschätzt ("auf der sicheren Seite"): so muß davon ausgegangen werden, daß  · während der Kindheit, d. h. bis zu 8 Jahren (und nicht während des ganzen Lebens) 
· im Mittel etwa 20 mg Hausstaub pro Tag (und nicht 100 mg Hausstaub pro Tag) aufgenommen werden 
· die Schadstoffresorption eher bei 10 - 50 % liegt (nicht 100 %) 
· in Anbetracht der Gewichtszunahme im Kindesalter (4 Jahre: ca. 20 kg; 8 Jahre: ca. 25-30 kg) bei gleicher Schadstoffaufnahme die ADI-Wert-Ausschöpfung auf die Hälfte bis ein Drittel der Berechnung für ein 1-jähriges Kind (10 kg Körpergewicht) abnimmt.
Handlungswert: 

Die Handlungswerte gelten sowohl für Boden- als auch für Schrankstaub. Diese Bewertung ist ebenfalls sehr "auf der sicheren Seite", da eine tägliche Aufnahme von 100 mg Schrankstaub ebenso wenig realistisch erscheint wie eine 100 %ige Aufnahme über die Haut. Bei Überschreitung des Handlungswertes sollen abgestufte Minderungsmaßnahmen eingeleitet werden (Entfernung oder Versiegelung der Quellen). 

Prüfwert: 

Angesichts des möglicherweise gleichzeitigen Vorkommens verschiedener Stoffe haben wir unter Anwendung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors von 10 einen Prüfwert abgeleitet, bei dessen Überschreitung zunächst weitere Untersuchungen und ggf. Reinigungsmaßnahmen/Versiegelungen folgen sollten. 
 
 
ADI-Wert* Handlungswert** Prüfwert**




Chlorpyrifos 10 100 10
Cypermethrin 50 500 50
Cyfluthrin 20 200 20
DDT 20 200 20
Dieldrin*** 0,1 1 -
Lindan 50 500 50
Permethrin 50 500 50
 


* in Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag  

** in mg/kg, Milligramm pro Kilogramm Hausstaub 

*** Für Dieldrin wird kein Prüfwert angegeben, da dieser unterhalb der Bestimmungsgrenze läge 

Rufen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen haben. Gerne schicken wir Ihnen auch ausführliche Informationen über die verschiedenen Stoffe zu.