GegenGift
Die Arbeitsgruppe der Initiativen Schadstoffe in den ehemaligen US-Housings in Frankfurt informiert


Inhalt: Glauben - Wissen - Hoffen ... Aussitzen

Strafanzeigen

Giftvertrag

Von der Grillwurst und dem PAK

Sondermüll

Ausblick

PVC? Nein danke!

Letzte Meldungen

 

Glauben - Wissen - Hoffen ...

Glauben Sie, daß mit der Zusage des Bundesfinanzministers, 50 % der Sanierungskosten zu tragen, Ihre Belastung vermindert werden wird, Ihre Gesundheit und die Ihrer Kinder geschützt wird?

Wissen Sie eigentlich, daß mit der vieldiskutierten Kehrprobe, die in Ihrer Wohnung gefundenen Schadstoffe so verringert sind, daß scheinbar überhaupt kein Handlungsbedarf mehr besteht. Die Werte, die Mietern des Bundesvermögensamts vorliegen, sollen dies belegen: z. B. PAK-Summe in der ARGUK-Staubsaugerprobe 1848 mg/kg Hausstaub, jetzt mit der C.A.U.-Kehrprobe nur noch 97 mg/kg. Das Problem ist wahrhaftig weggefegt worden. Wissenschaftlicher Beistand hierzu: Prof. Angerer, Uni Erlangen, in den Nürnberger Nachrichten vom 8. Juli: "Wenn ich auf den Parkettritzen herumsauge, habe ich hundertmal höhere Werte als wenn ich den Staub kehre."

Frau Dr. Peters, Stadtgesundheitsamt Frankfurt, handelt einen Faktor, mit dem man die Kehrprobe an die Wirklichkeit anpassen könne, mit etwa 2 oder 4: Mathematik, Medizin oder Hokuspokus? - Woher nimmt sie denn solche Rechenkünste?

Dabei hat das Umweltbundesamt (B. Seifert) in seiner Vorlage zur Expertenrunde vom 28.4.1998 die Kehrprobe problematisiert. Prof. Henseling vom Hessischen Gesundheitsministerium hat mehrfach die Saugmethode angeordnet. Nur, das Frankfurter Gesundheitsamt hält sich nicht daran.

Nach Einschätzung von Gesundheitsdezernent Albrecht Glaser (CDU) gibt es in den ehemaligen US-housing areas keine Wohnung, die "zweifelsfrei hochkontaminiert" sei. (FR 30.6.1998) Mit dieser Äußerung ... reagierte Glaser am 29. Juni im Gesundheitsausschuß auf Vorwürfe, warum mit der Sanierung der Schadstoff-belasteten Wohnungen nicht längst begonnen würde. Die Probeentnahmen, mit denen der Anteil an PAK und Pestiziden im zusammengekehrten Hausstaub ermittelt werden soll, seien so gut wie abgeschlossen. Noch weiter wäre man, wenn einige Mieter kooperativer gewesen wären.…

Glaser macht deutlich, daß eine Umstellung auf das zuletzt von der Landesregierung angewiesene Meßverfahren - die Saugprobe -, nicht infrage komme. ... Das ARGUK-Labor hatte nachgewiesen, daß beim Kehren gerade jene Feinstäube entweichen, die besonders PAK-haltig sind. Bereits die Analyse der zusammengefegten Proben hatte nach Auskunft des Stadtgesundheitsamtes ergeben, daß etwa ein Drittel der Wohnungen unverzüglich saniert werden müsse.

Hoffen Sie mit uns: Das Hessische Gesundheitsministerium befürchtet, so wie wir, daß die Problematik in den US-Housings "im wahrsten Sinne des Wortes weggekehrt" wird. Aber: Trotz unmißverständlicher Erlasse und Weisungen an die Stadt Frankfurt (Glaser, Peters, Heudorf), trotz Polemik von Seiten der Vermieter ("Chaos und Konfusion" aus Wiesbaden, heißt es bei Herrn Junker) befindet sich Herr Glaser im Einklang mit dem Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding und dem Bundesvermögensamt, daß erst nach Vorliegen aller Meßergebnisse aus allen Wohnungen Sanierungsschritte in Erwägung gezogen werden. Sie hätten doch schon so viel getan.

Aber: Nichts ist passiert. Keinem Mieter ist geholfen worden. Unverzügliche Maßnahmen lassen weiter auf sich warten. Die Hessischen Erlasse werden mißachtet.

 

Aussitzen: Brückmann und Junker, Glaser und Roth, Peters und Heudorf - sie alle sitzen das Problem aus - und sie sitzen auch noch am längeren Hebel.

Die schadstoffbedingte Auszugswelle schwappt über uns hinweg. An jedem Wochenende kann man hier mehrere Umzugswagen sehen: Diejenigen, die es sich leisten können, die es ihren Kindern und sich selber nicht länger zumuten können, gehen weg. Es bleiben Lücken in unseren Hausgemeinschaften. Spielfreunde unserer Kinder müssen wegziehen. Klassenkameraden wechseln die Schule. Leere Wohnungen werden sicherlich, nachdem Gras über die Sache gewachsen ist, vom Wohnungsamt zwangsbelegt werden.

Herr Junker findet angeblich leicht neue Mieter, für die diese Schadstoffe, Gifte kein Problem seien. Das BV-Amt knebelt Neu-Mieter sogar mit einem Art Giftvertrag: sie verzichten in der Anlage zum Mietvertrag auf Regreß wegen möglicher Schadstoffbelastungen.

... Aussitzen

 


ABG Frankfurt Holding bekommt Strafanzeige

Gegen die Verantwortlichen sind Strafanträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt ermittelt gegen das BV-Amt und die Holding aufgrund mehrerer Strafanträge u.a. wegen Verstoßes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung.

Alle Hinweise (Briefwechsel, Gutachten, Stellungnahmen, usw.), die für die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten, lassen Sie uns bitte zukommen.

"Hier wird mit der Gesundheit von Menschen gepokert."


Unterliederbach. Michael Abel, Schadstoff-Initiative Höchst-Housing (SIHH) im Höchster Kreisblatt  vom  26.6.1998: "Das ist eine Frechheit, wie hier mit den Bewohnern umgegangen wird." Eine vertragliche Zusatzvereinbarung mit neuen Mietern sorgt für Skepsis. Es geht um einen "Nachtragsvertrag", den die neuen Mieter zusätzlich zum Mietvertrag unterzeichnen.

Giftvertrag (z.B. vom Februar 1998) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den MieterInnen von neubezogenen Wohnungen (des Bundesvermögensamtes Frankfurt):

 

"§ 1 Den Mietern ist bekannt, daß die von ihnen bezogene Wohnung möglicherweise mit Schadstoffen belastet ist.

Sie werden in Bezug auf die möglicherweise bestehende Belastung der Wohnung mit Schadstoffen keine Ansprüche gegen die Vermieterin stellen."

 

"Furchteinflößend formuliert", räumte der Leiter des BV-Amtes, Brückmann, ein und betont: "Es werden auf keinen Fall belastete und nicht sanierte Wohnungen vermietet." Die Rechtsunsicherheit in seiner Behörde sei groß. Zur Zeit werden in mehreren Wohnungen Probesanierungen vorgenommen.

 


Die Lüge von der Grillwurst und dem PAK in den US-Housings

In Stellungnahmen der Stadt Frankfurt (Presseamt und Stadtgesundheitsamt) wurde davon berichtet, daß man PAK ja auch in der Nahrung findet.

"Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, deren wichtigster Vertreter das erwiesen krebserregende Benzpyren ist, verursachen Magen- und Darmkrebs. Sie entstehen unter anderem beim Räuchern und beim Grillen über offenem Feuer. Daher sollte von Räucherwaren die angerußte Oberfläche immer entfernt werden. Grillgut sollte sich nicht langfristig direkt über der Glut befinden, denn bei der Verbrennung des herabtropfenden Fettes entstehen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die im Rauch aufsteigen und sich im Grillgut niederschlagen."

Auch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) warnt: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Traubenkernöl "Lebensmitteluntersuchungsämter haben in Traubenkernöl polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, unter anderem das krebserzeugende Benzo(a)pyren, gefunden. .... Die Gehalte an Benzo(a)pyren betrugen bis zu 27,8 µg/kg und sind mit Gehalten vergleichbar, wie sie unter ungünstigen Umständen in gegrillten Lebensmitteln auftreten können. ... Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz hält die gefundenen Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Traubenkernöl für toxikologisch nicht vertretbar."


D.h., daß wir unter "ungünstigen Umständen" in Grillgut 27,8 Mikrogramm BaP/Kilogramm aufnehmen.

27 Mikrogramm sind 0,027 mg/kg. Wir wissen, daß wir die 10.000-fache Menge in unserem Haustaub gefunden haben.

D.h., daß Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz hält einen Gehalt von 27,8 Mikrogramm BaP/kg für toxikologisch nicht vertretbar; unsere Kinder leben aber in Belastungen von bis zu 561 000 Mikrogramm BaP/kg (max. gefundener Wert)!

 

Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?

 

 

Wir leben im Sondermüll

Entsorgung von Staubsaugerbeuteln u. a. Abfälle aus schadstoffbelasteten Wohnungen der ehemaligen US-Housing Areas

Mit Schreiben vom 24.6.1998 erklärte das staatliche Umweltamt beim Regierungspräsidenten in Darmstadt u.a.: "Ich habe jedoch keine Zweifel, daß mindestens bei den von Ihnen mitgeteilten Hausstaubproben aus Staubsaugerbeuteln, deren PAK Belastung im drei- oder sogar vierstelligen ppm Bereich liegt, der Tatbestand nach § 3 Abs. 3 HAKA erfüllt ist. Daraus folgt, daß Staubsaugerbeutel ... vom normalen Hausmüll getrennt zu halten und der ... Sonderabfall-Kleinmengensammlung zuzuführen sind." D.h.: Die qualifizierte Überprüfung durch das Regierungspräsidium beweist:

Wir leben im Sondermüll.

Haben Sie von Ihrem Vermieter eine Aufforderung erhalten, Ihren Staubsaugerbeutel zum Schadstoffmobil zu bringen?
 

Desweiteren beschäftigt sich das Staatliche Umweltamt mit unserem Sperrmüll: Dieser soll nun durch eine besondere, in kurzer Zeit veranstaltete Abfuhr eingesammelt und der Müllverbrennung zugeführt werden. Auch davon ist bisher nichts allgemeinverbindlich bekannt geworden. Die FES hat hier aber schon in einem Fall Konsequenzen gezogen und mit einer Mieterin einen besonderen Termin zur Abholung von Sperrmüll und anderen Haushaltsgegenständen verabredet.

 

Wir leben im Sondermüll.

Unsere Kinder spielen nach wie vor in den ungesunden Wohnverhältnissen, nachdem das Problem erst feucht weggewischt werden sollte, dann auf Zeit gespielt wurde und wird, soll nun als die Sanierungsmethode alles unter den Teppich gekehrt werden.

 

Ausblick - Wie geht es weiter?

Nachdem durch das BV-Amt erst die "auffälligen" und die Kleinkinder-Wohnungen beprobt wurden, laufen jetzt die restlichen Kehrproben ab. Das BV-Amt Frankfurt wird erst Ende August in Bonn einen Zwischenbericht abliefern.

Endergebnisse der Kleberproben gehen bei der Holding erst Ende Juli ein. Die Kehrproben: zwei Drittel sind schon analysiert, mit Ergebnissen ist erst in der zweiten Augusthälfte zu rechnen. Luftmessungen werden sich anschließen müssen. Die Kehrprobe liefert so minimale Werte, daß wahrscheinlich nirgends Sofortmaßnahmen erforderlich scheinen.

Das Gesundheitsamt, hier federführend Frau Dr. Heudorf, handelt mit Zahlen von einem Drittel der Wohnungen, in denen wegen PAK etwas passieren muß. Das Pestizidproblem - in über 90 % der Fälle ohne Konsequenzen!

 

Die Vermieter machen dennoch Testsanierungen und holen Angebote für den Ernstfall ein. Maßnahmen, bei denen die Mieter in der Wohnung verbleiben können, sind im Gespräch: Abdecken des Parketts mit einer Folie, Aufbringen von Teppichboden oder PVC-Belag, evtl. Kunstparkett. Möglicherweise kommen in Einzelfällen auch die Schränke raus.

Dazu ist uns bekannt geworden: In einer Wohnung in Unterliederbach wurden nach Funden von 500 mg DDT/kg Hausstaub vom BV-Amt Schränke herausgerissen und hermetisch verpackt abtransportiert.

PVC? Nein danke!

 

Warum wir kein PVC als Deckel auf dem Sondermüll haben wollen? Weil damit eine Zeitbombe zur anderen kommt:

Stichwort Chlorchemie, Weichmacher sind krebserregend, Dioxin beim Brand usw. Wir haben Wohnungen mit Parkett gemietet und wollen unsere Kinder auch darauf spielen lassen!

 

 

 

Letzte Meldung: Auch die MieterInnen in Berlin haben sich organisiert. Dort ist das Umweltbundesamt zu Hause: Die Staubsaugerprobe wird dort verwendet!

 


Letzte Meldung zu den Eigentümern der US-Offiziershäuser in Frankfurt:   

Eine lose "Interessengemeinschaft" der Eigentümer von ehemaligen Offiziershäusern in Frankfurt  hat sich für Verhandlungen mit dem Bundesvermögensamt zusammengetan:

(Der Begriff "US-Offiziersvillen" wurde auch schon mal in der Frankfurter Rundschau gebraucht. Angesichts der vielen Mängel, wovon die Schadstoff-Problematik nur einer ist, finden wir das allenfalls belustigend...)

Das Bundesvermögensamt hat bei den Eigentümern zu Anfang total auf stur geschaltet und jegliche Gewährleistung/Kostenerstattung mit Hinweis auf den Haftungsausschluß in den Kaufverträgen abgelehnt. Ein Sinneswandel trat erst ein, als bekannt wurde, daß der Bund sich in Fürth an Sanierungskosten beteiligt, und zwar auch bei Eigentumswohnungen (Gleichbehandlung!).

Die Erstattung der Kosten für die Messungen wurde zwar in Aussicht gestellt. Gezahlt wurde bisher aber kein Pfennig. Die Eigentümer müssen in jedem Fall in Vorleistung treten. Auch hier bestand der Bund zunächst auf der Kehrmethode. Die Saugmethode wurde dann aber akzeptiert, weil es in Hessen seit Juni 1998 einen entsprechenden Erlaß gibt. (Hier war es zum Vorteil, daß die Verhandlungen sich so lange hingezogen haben.)

Bevorzugte Methode zur Probennahme ist - die ARGUK-Staubsauger-Probe!! Man höre und staune.

Zum Schluß noch eine Anmerkung: die überwiegende Mehrheit der Eigentümer sind Familien mit Kindern. Hohe Schadstoffbelastungen bedeuten dann nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern (wegen der hohen Sanierungskosten) auch den finanziellen Ruin der betroffenen Familie. Die Alternative "Ausziehen" gibt es (wie auch bei manchen Mietern) nicht, denn ein entsprechend schadstoffbelastetes Haus ist wohl als unverkäuflich anzusehen.

 


 

Eine umfassende Sanierung wird seit 15 Jahren verzögert!

Beweise liegen vor, das bundesdeutsche Stellen schon vor dem Abzug der Amerikaner über die Schadstoffproblematik informiert waren. Die umfangreichen Unterlagen zum Fall der Familie S. in einem Bad Vilbeler Offiziershaus werden von der Arbeitsgruppe ausgewertet.

 


Wir sind nicht allein: Initiativen gibt es in vielen Städten: Mainz, Fürth, Nürnberg, Herzogenaurach, Karlsruhe, Remseck/Kornwestheim, Berlin ...

Und überall die gleiche Frage:

Wer hat was - wann - wo gewußt?

Bei Abschluß des Mietvertrages/des Kaufvertrages schon von den Schadstoffen gewußt?!

  

Herr Junker verleugnet Ersatzwohnraum

Das Wohnungsamt (Frau Meier-Sienel - Tel. 212-35397) teilt mit: MieterInnen von Wohnungen, die belastet sind, können auf Wunsch bis zur Beseitigung vorübergehend in eine andere Wohnung umgesetzt werden. Dies bedeutet, daß die ABG Frankfurt Holding Ihnen auf Antrag eine andere Wohnung zur vorübergehenden Nutzung überlassen kann. Über die Entscheidungs- bzw. Auswahlkriterien liegen uns keine Informationen vor. Am 26.5. konnte sich Herr Junker im OBR 7 für die Siedlung Fischstein an diese Vereinbarung nicht erinnern, am 4.6. im Gespräch mit I.d.e.a.L. sprach er von einer Einzelfallabrede. Das Wohnungsamt hört sich nicht so an!


Ende

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