Weisung vom 2.6.1998 - Aktenzeichen VIII 8 - 22 d - 20 / 98

Anlage:

Kriterien und Vorgehensweise zur Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit und -vorrangigkeit bei PAK in Wohnungen mit Parkettklebern:

1. Beurteilung des Parkettklebers

Sichtprüfung:

Handelt es sich um ein dunkles Klebermaterial, so weist dies auf den Einsatz von Teer, "verschnittenem" Bitumen bzw. Bitumen hin. Soweit weitere Verdachtsmomente (Verwendung teer- und bitumenhaltigen Klebers; siehe UBA-Information vom 27.03.1998) zutreffen, ist der BaP-Gehalt des Klebers zu bestimmen.

Beurteilung der Kleberkontamination:

• kleiner 10 mg BaP/kg unbelasteter Kleber;
• zwischen 10 und 3.000 mg BaP/kg gering bis hoch belasteter Kleber;
• größer 3.000 mg BaP/kg hoch bis sehr hoch belasteter Kleber.

Konsequenzen:

Bei Klebergehalt < 10 mg BaP/kg sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei höher belastetem Kleber sind Hausstaub- und Innenraum- und Außenluftmessungen auf BaP (s. unten) notwendig. Die Differenzierung der Kleberbelastung sollte zudem bei der zeitlichen Prioritätenfestlegung bei "unverzüglichen Maßnahmen" sowie bei der zeitlichen Vorgabe bei "mittelfristigen Maßnahmen" berücksichtigt werden. Sie findet - im Gegensatz zur UBA- Empfehlung vom 29.04.1998 (s. Anlage) - keine Berücksichtigung bei der Frage zusätzlicher Luftmessungen in Abhängigkeit von der Höhe der Hausstaubbelastung (s. unten).

2. Beurteilung der Hausstaubbelastung

Probenahmevorgehen:

•?Als Beurteilungsgrundlage möglichst 7 Tage "alte" Hausstaubproben verwenden;

•?Probenahme von den begehbaren/für Kleinkinder zugänglichen Bereichen des Parkettbodens;

•?Gewinnung der Proben durch Absaugen des Hausstaubs vom Boden.

Beurteilung der Hausstaubkontamination:

•? BaP-Gehalt im Hausstaub: größer 10 mg/kg

Konsequenzen:

Bei einer Hausstaubbelastung von > 10 mg BaP/kg ist keine zusätzliche Luftmessung notwendig.

Zur Abwehr möglicher konkreter Gefahren für die Gesundheit sind unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Expositionsminderung zu ergreifen.

Ziel der Maßnahmen (z.B. Sanierung des Parkettbodens) ist eine dauerhafte Unterschreitung eines BaP-Gehaltes im Hausstaub von (Sanierungszielwert) 1 mg/kg (7-Tage-Probe).

•? BaP-Gehalt im Hausstaub: zwischen 1 und 10 mg/kg

Konsequenzen:

Auch bei diesen Gehalten ist von einem aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge und insbesondere langfristig nicht tolerablen erhöhten Krebsrisiko vor allem für Kleinkinder auszugehen.

Mittelfristig (d. h. innerhalb von 1 bis 2 Jahren) sollte durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden, daß dauerhaft der Sanierungszielwert von < 1 mg BaP/kg eingehalten wird (7-Tage-Probe). Zur Überprüfung des Sanierungszielwertes Hausstaub < 1 mg BaP/kg sind Staubsauger- und nicht Kehrproben zu verwenden.

Zwischenzeitlich sollte durch technisch einfach realisierbare und den Betroffenen zumutbare Nutzungsempfehlungen (z. B. vermehrtes Reinigen der Räume, Abdecken schadhafter Parkettflächen durch Teppiche o.ä., gezielte Körperhygiene u.ä.) versucht werden, die Schadstoffaufnahme zu reduzieren.

3. Beurteilung der Luftbelastung

Messung:

•? Bei einer Hausstaubbelastung von > 10 mg BaP/kg ist keine zusätzliche ? Luftmessung notwendig.

• Bei einer Hausstaubbelastung zwischen 1 und 10 mg BaP/kg ist der BaP-Gehalt (staubgebundener und gasförmiger Anteil) in der Innenraumluft (IRL) - und parallel dazu - in der Außenluft (AL) zu bestimmen. Die Nachweisgrenze des Verfahrens sollte bei maximal 1-2 ng BaP/m3 liegen.  

Beurteilung der Innenraumluftbelastung:

• IRL gleich AL keine erkennbare Belastung
• IRL doppelt so hoch wie AL hohe Belastung
• IRL größer AL + 3 ng BaP/m3 hohe Belastung

Konsequenzen:

Bei hoher Innenraumluftbelastung sind zur Abwehr möglicher konkreter Gefahren für die Gesundheit unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Expositionsminderung zu ergreifen.

Ziel der Maßnahmen sollte sein, daß die Belastung der Innenraumluft im Bereich der Außenluft (Sanierungszielwert) liegt.