Prof. Henseling
vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit
schreibt am 20. April 1998 mit Aktenzeichen VIII 1 - 18f02.07 an den


Magistrat der Stadt Frankfurt
- Stadtgesundheitsamt -

PAK-Belastung im Hausstaub der ehemaligen US-Housings
hier: Interventionswert für Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Hausstaubproben

u.a. Ihr Schreiben vom 17.12.1997 (53.4 Dr. Heu-ra)

Anlage: Presse-Information des Umweltbundesamtes vom 27.03.1998



Die wesentlichen Daten zur PAK-Belastung in den ehemaligen US-Housings in Frankfurt, zur Verwendung von mit PAK`s hoch belastetem Bitumen als Parkettkleber sowie zur Risikoabschätzung durch den Kontakt mit PAK-kontaminiertem Hausstaub sind in der Presse-Information des Umweltbundesamtes enthalten. Ergänzend bzw. erläuternd sei auf folgendes hingewiesen:

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand stellt in diesem Fall der direkte Kontakt von insbesondere Kleinkindern mit dem PAK-belasteten Hausstaub den wichtigsten PAK-Aufnahmepfad dar. In Ermangelung eines bundesweit abgestimmten, standardisierten Verfahrens zur Staubprobenahme und -beurteilung wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen, wobei die notwendigen Annahmen soweit als möglich "übliche" Nutzungs- und Reinigungsgewohnheiten berücksichtigen:

• Als Beurteilungsgrundlage möglichst 7 Tage "alte" Hausstaubproben verwenden

• Probenahme von den begehbaren/für Kleinkinder zugänglichen Bereichen des Parkettbodens

• Gewinnung der Proben durch Zusammenkehren des Hausstaubes

In Frankfurt wurden die Hausstaubproben durch Absaugen des Bodens gewonnen. Da bisher keine überzeugenden Befunde vorliegen, die dokumentieren, daß auf diese Weise gewonnene Proben grundsätzlich unrealistisch hohe PAK-Expositionen anzeigen, sollten diese Proben (zumindest bis zur eindeutigen Klärung dieser Frage) für die Beurteilung einer Sanierungsnotwendigkeit herangezogen werden.

Auf dem Expertengespräch am 25. März 1998 im Umweltbundesamt wurde eine Risikoabschätzung anhand der Leitkomponente der PAK's, dem krebserzeugenden Benzo(a)pyren (BaP), vorgenommen. Unberücksichtigt blieb dabei das krebserzeugende Potential anderer, im Hausstaub vorhandener PAK's. Das Gesamtrisiko ist somit deutlich höher, wenn auch in der Höhe nicht genau quantifizierbar. Trotzdem sollten dieser Aspekt wie auch die z.T. hohe Hausstaubbelastung in den US-Housings mit verschiedenen Pestiziden und polychlorierten Biphenylen (PCB's) in die Entscheidung über eine Sanierungsnotwendigkeit und die Art der Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden. Des weiteren nimmt die US-EPA für BaP ein wesentlich höheres Krebsrisiko an als die in der Presse-Information bei der Risikoabschätzung zitierte WHO.

Für die Entscheidung über eine Sanierungsnotwendigkeit und -vorrangigkeit wird empfohlen, sich nach folgenden Kriterien zu richten:

BaP-Gehalt im Hausstaub: größer 10 mg/kg

Zur Abwehr möglicher konkreter Gefahren für die Gesundheit sind unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Expositionsminderung zu ergreifen. Ziel der Maßnahmen (z. B. Sanierung des Parkettbodens) ist eine dauerhafte Unterschreitung eines BaP-Gehaltes im Hausstaub von 1 mg/kg (7-Tage-Probe). Sollten eine größere Anzahl von Wohnungen obiges Kriterium erfüllen und ist es aus technischen/organisatorischen Gründen nicht möglich, in allen Wohnungen zeitgleich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sollte ein zeitlicher Prioritätenkatalog erstellt werden (z. B. unter Berücksichtigung der Höhe BaP-Gehaltes im Hausstaub/Kleber, dem Zustand des Parketts, dem Aufenthalt von Kleinkindern in den Räumen etc.)

BaP-Gehalt im Hausstaub: zwischen 1 und 10 mg/kg

Auch bei diesen Gehalten ist von einem aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge und insbesondere langfristig nicht tolerablen erhöhten Krebsrisiko vor allem für Kleinkinder auszugehen. Mittelfristig (d. h. innerhalb von 1 bis 2 Jahren) sollte durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden, daß dauerhaft der Zielwert < 1 mg BaP/kg eingehalten wird (7-Tage-Probe). Zwischenzeitlich sollte durch technisch einfach realisierbare und den Betroffenen zumutbare Nutzungsempfehlungen (z. B. vermehrtes Reinigen der Räume, Abdecken schadhafter Parkettflächen durch Teppiche o.ä., gezielte Körperhygiene u. ä. ) versucht werden, die Schadstoffaufnahme zu reduzieren.

Der Kenntnisstand über unterschiedliche Faktoren, die die Anreicherung der PAK's im Hausstaub bestimmen, sowie über die Belastung des Hausstaubes mit Schadstoffen als Beurteilungsgrundlage für die Abschätzung eines gesundheitlichen Risikos sind noch lückenhaft. Insofern sollte in die Entscheidung über die Notwendigkeit von Maßnahmen zumindest auch der PAK-Gehalt des Parkettklebers, der Zustand des Parkettbodens sowie die Nutzung der Räume einfließen. Sobald ausreichendes Datenmaterial über mögliche Zusammenhänge zwischen PAK-Gehalt des Klebers, Zustand des Parkettbodens und PAK-Belastung des Hausstaubes vorliegen, sollte erwogen werden, im Entscheidungsprozeß auf die Messung der Hausstaubbelastung zu verzichten. Dies setzt aber voraus, daß anhand der anderen Parameter mit hinreichender Genauigkeit eine Aussage über die daraus resultierende Hausstaubbelastung getroffen werden kann.

Prof. Henseling

20. April 1998