| PAK und Pestizide in ehemaligen US-Housings Frankfurt am Main. Der vierte Winter für die 2800 Frankfurter Familien in den ehemaligen US-Housings. Wie geht es den Betroffenen? Wo stehen die Menschen nach über einem Jahr öffentlicher Dikussion und Studium der Zusammenhänge? Anregen der umweltmedizinischen Diskussion. Karl-Heinz Schäfer und Norbert Dichter
Wie schon im Artikel von Christine Salzmann in der Zeitschrift Arzt & Umwelt (Arzt und Umwelt 11, 3/98 S. 212 - 217) dargestellt, zeigt die Chronologie der Frankfurter Ereignisse in Zusammenhang mit den PAK-Belastungen aus dem teerölhaltigen Parkettkleber der 50er Jahre und dem Vorkommen weiterer Wohngifte/Pestizide u.a. als Hinterlassenschaft der US-amerikanischen Armee in den ehemaligen Housing areas eine Geschichte der Auseinandersetzung der Betroffenen mit den Verantwortlichen und Zuständigen: Stadt, Stadtgesundheitsamt und Vermietern der 1600 städtischen und 1200 bundeseigenen Wohnungen. Diese Chronologie, beispielhaft auch für die allgemeine Herangehensweise sowohl der sich selbstorganisierenden Betroffenen, als auch für das übliche Vorgehen der Behörden und Politiker, hier fortzuschreiben soll an dieser Stelle nicht versucht werden. Wir verweisen auf die Literatur und die Informationen im Internet. Wie lange darf ein Stadtgesundheitsamt in einer sogenannten beratenden Funktion agieren, bei der es immer wieder im Umgang mit Risko-Bewertungen zu eindeutigen Fehlern kommt? Angeführt sind hier einige Beispiele: 1. ARGUK-Gutachten (ARGUK-Umweltlabor,12.2.1997, Hausstaub: PAK-Summe 2618 mg/kg; PCB-Summe 34,2 mg/kg; DDT-Summe 13,1 mg/kg): "Da davon auszugehen ist, daß die untersuchte Wohnung zumindest in Bezug auf die schwerflüchtigen Substanzen DDT, PCBs und PAK als typisch für die gesamte Wohnanlage anzusehen ist, sehen wir darüberhinaus eine erhebliche Belastungssituation vor allem für Kleinkinder, die durch direkte orale Aufnahme der Stäube einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind."
2. Human-Biomonitoring auf PAK-Metaboliten im Urin, für Kinder bis 6 Jahren: In der Durchführung wurde übersehen, daß Kleinstkinder unter 2 Jahren nicht kontrolliert Urin in einem Becher abliefern können!
3. PCBs in der Raumluft: Warum das Stadtgesundheitsamt Frankfurt auf die Bewertung der PCB-Belastung im Hausstaub verzichtet, ist rätselhaft. Warum soll ausgerechnet mit dieser Belastung keine Gefahr verbunden sein? Zitat (Stadtgesundheitsamt von März 1998): "Eine gesundheitliche Gefährdung kann nicht angenommen werden." Und das bei Werten von 166 ng/m³ in der Raumluft und 161 mg/kg im Hausstaub.
4. Pestizid-Belastungen: Der frühe Hinweis der Initiativen auf starke Pestizid-Belastungen in den Einbauschränken entgegnete das Stadtgesundheitsamt erst im August 1998 mit der Veröffentlichung nachfolgender "Prüf- und Handlungswerte", nach eigener Angabe abgeleitet von ADI-Werten (WHO und BGA, 1992 und älter): Hausstaub- und Schrankstaub:
Bezogen auf Lindan (HCH) vollführte das Stadtgesundheitsamt offensichtlich einen Rechen- oder Flüchtigkeitsfehler, denn der korrekte ADI-Wert bzw. DTA-Werte (5 µg/kg KG pro Tag) hätte nach der Ableitung des Stadtgesundheitsamtes zu einem Prüfwert von 5 mg/kg, bzw. einem Handlungswert von 50 mg/kg führen müssen. Wohlbemerkt, es handelt sich hier um Kleinstkinder, die sich in ihrer lebenswichtigsten Wachstumsphase befinden. Eric Pluygers schreibt (Juni 1997) "Das Ordnungsprinzip der ADI-Werte ist unvereinbar mit der Realität. Dieser Ansatz berücksichtigt nicht die Möglichkeit von synergistischen Effekten. Er berücksichtigt auch nicht die Exposition über verschiedene Aufnahme-Pfade: Nahrung, Luft, Haut; letzteres ist besonders wichtig bei kleinen Kindern"!
Ausblick: Die Mehrzahl der Frankfurter Housing-Familien wohnt weiterhin, nunmehr im vierten Jahr, in den US-Wohnungen und ist abhängig von städtischen und bundesdeutschen Stellen, vor allem von Behörden: eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. Mehr als 100 dieser Wohnungen stehen inzwischen leer. Sie wurden von informierten, vor allem auch sozial-engagierten Menschen verlassen. Die Auswirkungen dieser Auszugswelle sind schon jetzt spürbar. Für die Frankfurter Familien, die nicht in eine andere Wohnung ziehen können oder wollen, bleibt zu fordern, daß die politischen EntscheidungsträgerInnen der Stadt Frankfurt ihre Verantwortung für diese BürgerInnen stärker übernehmen müssen. Solange sich die verantwortlichen Vermieter ausschließlich auf die scheinbar "juristisch sichere Seite" begeben ("fehlende gesetzliche Grenzwerte"), obwohl es sich um kanzerogene Substanzen und Mischexpositionen handelt, und sich auf die Vorgaben des städtischen Gesundheitsamtes berufen, andererseits diese städtische Gesundheitsbehörde sich auf angeblich fehlende verwaltungsrechtliche Handhabe gegenüber den Vermietern beruft, sind die betroffenen Menschen weiter die Opfer.
Korrespondenzadressen: Karl-Heinz Schäfer ~ Selma-Lagerlöf-Str . 7 ~ 60431 Frankfurt am Main Literaturhinweise: "Ehemalige US-Army-Wohnungen: 'Gulf-War-Syndrome' unter deutschen Dächern?", "Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmittel und Krebs", "Ehemalige US-Housings: Familien mit Kleinkindern in Altlast-kontaminierten Wohnungen: Problem erkannt - Gefahr gebannt?", "Schadstoftbelastungen in Wohnräumen: Das Problem des nächsten Jahrhunderts? US-Housing-Syndrom" Arbeitgruppe der Initiativen "Schadstoffe in den ehemaligen US-Housings in Frankfurt am Main." |
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