Norbert Dichter und Michael Kröll, zwei Bürger aus Frankfurt-Ginnheim schreiben an den

Stadtverordnetenvorsteher

Bernhard Mihm

Bethmannstraße 3

 

60311 Frankfurt/Main

 

Frankfurt am Main, 13. Juni 1998

 

 

 

 

 

Bürgerversammlung in Ginnheim

 

 

Sehr geehrter Herr Mihm,

 

als Bürger dieser Stadt und Bewohner von ehemaligen US-Wohnungen in Frankfurt wenden wir uns heute mit einer sehr dringenden Bitte an Sie. Sicherlich ist Ihnen bekannt, daß diese ehemaligen US-Wohnungen mit Schadstoffen belastet sind und so konkrete Gefahren für die Gesundheit der dort wohnenden Menschen darstellen. Der Vermieter (die ABG Frankfurt Holding) und der Magistrat der Stadt Frankfurt haben bisher nichts unternommen, um die Schadstoffexpositionen nachhaltig zu mindern, etwa durch Sanierung des Parkettbodens.

 

Angesichts der Vielzahl der betroffenen Menschen in unserer Stadt – allein in Ginnheim sind über 5.000 Menschen betroffen – halten wir eine unverzügliche Beseitigung der Schadstoffquellen für erforderlich. Im Übrigen bietet hier die Stadt Fürth und deren Wohnungsbaugesellschaft ein nachahmenswertes Beispiel. Bereits wenige Wochen nach Bekanntwerden der Schadstoffproblematik wurden die langwierigen Untersuchungen der Wohnungen eingestellt und damit begonnen, den schadstoffhaltigen Parkettkleber zu entfernen. In Frankfurt warten die Menschen immer noch auf die von Stadtrat Glaser am 5. Februar 1998 zugesagten flächendeckenden Untersuchen der Wohnungen, die momentan erst anlaufen.

 

Wir meinen, daß es sich bei dieser Schadstoffproblematik um eine wichtige Angelegenheit der Stadt Frankfurt handelt, und möchten Sie daher bitten, eine Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO zu diesem Thema in Ginnheim durchzuführen, um die betroffenen Menschen über das Gefährdungspotential, das von den Schadstoffen ausgeht, sowie über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu informieren.

 

In Anbetracht dessen, daß die Leiterin des Stadtgesundheitsamtes, Frau Dr. Peters, bereits im November 1997 die Sanierungsnotwendigkeit der betroffenen Wohnungen bekanntgab und bis heute in dieser Richtung nichts geschehen ist, halten wir eine solche Bürgerversammlung noch vor dem Beginn der anstehenden Sommerferien (16. Juli 1998) für zwingend geboten. Rechtliche Hindernisse stehen dem nicht entgegen; nach § 8a Abs. 2 HGO hat die Einberufung lediglich mindestens eine Woche vor dem Termin der Bürgerversammlung zu erfolgen. Wir möchten noch darauf hinweisen, nichtwahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner zuzulassen, da in den ehemaligen US-Wohnungen auch eine Vielzahl ausländischer Menschen wohnt und betroffen ist.

 

Abschließend listen wir - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit - einige, die hier wohnenden Menschen interessierende Fragen auf, die in der Bürgerversammlung beantwortet werden könnten; ggf. schon vorher schriftlich:

 

  1. Warum wird - entgegen der unmißverständlichen Weisung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit vom 2. Juni 1998 (VIII 8 - 2 d - 20/98) - die Gewinnung der Hausstaubproben weiterhin durch Kehren, statt durch Saugen vorgenommen?
  2. Warum werden betroffenen Menschen, die wegen der Gesundheitsgefahren aufgrund der Schadstoffexpositionen in ihren Wohnungen die Miete gekürzt haben, Räumungsklagen angedroht, anstatt die Schadstoffquellen zu beseitigen? (Wäre es nicht sinnvoll, da die Gesundheitsgefährdungen außer Zweifel stehen, allen betroffenen Mieterinnen und Mietern pauschal eine Mietminderung zuzugestehen?)
  3. Warum werden bei den momentan durchgeführten Untersuchungen in den Wohnungen der ABG Frankfurt Holding nicht einheitliche Meß- und Gewinnungsmethoden, obwohl dies angekündigt war, angewandt (vgl. die unterschiedlichen Vorgaben an die Mieterinnen und Mieter seitens der beauftragten Institute)?
  4. Warum werden nicht die mittlerweile über 500 (von den Mieterinnen und Mietern in Auftrag gegebenen) Untersuchungen der Hausstaubproben - wie vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit bereits im April 1998 vorgeschlagen - anerkannt und als Grundlage für eine unverzügliche Entfernung der Schadstoffquellen herangezogen? Bei ca. 50 % der Wohnungen wäre nach der genannten Weisung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit "unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Expositionsminderung zu ergreifen". Die so Betroffenen wissen, zum Teil seit mehreren Monaten, daß diese Maßnahmen zur Abwehr möglicher konkreter Gefahren zwingend sind, von seiten der Stadt Frankfurt aber abgelehnt werden.
  5. Warum nimmt Frau Oberbürgermeisterin Petra Roth Unterschriftenlisten, mit denen die betroffenen Menschen auf ihre Situation aufmerksam machen wollen, nicht entgegen?
  6. Warum wird nicht - u. a. aus Kostengründen - auf weitere Messungen verzichtet und alle Wohnungen - wie in Fürth - saniert? Das Bundesfinanzministerium hat diesbezüglich schon Finanzierungszusagen gemacht.
  7. Warum werden nach Bekanntwerden der Schadstoffproblematik weiterhin ehemalige US-Wohnungen vermietet - im Übrigen ohne die Neumieterinnen und –mieter auf die Gesundheitsgefährdungen hinzuweisen?
  8. Warum wird den Mieterinnen und Mietern von hoch belasteten Wohnungen nicht sofort Ersatzwohnraum bis zur Sanierung zur Verfügung gestellt?
  9. Warum werden Zusagen des Aufsichtsrates der ABG Frankfurt Holding nicht eingehalten, etwa die, daß Betroffene ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort ausziehen dürfen? So fordert die FAAG das Anerkenntnis eines Auszuges aus persönlichen Gründen, ansonsten sei die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
  10. Warum werden die betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht umgehend über die bisherigen Ergebnisse der von der Frankfurt Holding veranlaßten Untersuchungen in ihren Wohnungen informiert?
  11. Welche logistischen Vorkehrungen – etwa kurzzeitige, anderweitige Unterbringung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner werden ergriffen, wenn das Parkett und die Einbauschränke ausgetauscht und der Parkettkleber beseitigt werden?
  12. Trifft es zu, daß der Gesundheitsdezernent, Herr Stadtrat Glaser, dem Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding angehört? Wenn dem so sein sollte, besteht dann nicht eine Interessenkollission zwischen dessen Aufgaben als Gesundheitsdezernent (Ziel: Gesundheit der Menschen) und dessen Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied (Ziel: Finanzen der Gesellschaft)?

 

 

Dieses Schreiben haben wir in Kopie den Stadtverordnetenfraktionen der SPD, GRÜNEN, FDP und CDU sowie der örtlichen Presse zukommen lassen.

 

In Erwartung einer baldigen und positiven Antwort verbleiben wir

 

 

mit freundlichen Grüßen

Norbert Dichter und Michael Kröll