Empfehlungen zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden
Ergebnisse des zweiten Expertengespräches am 28.04.1998 im Umweltbundesamt 

Im Anschluß an das erste Expertengespräch am 25. März kamen im Umweltbundesamt in Berlin am 28. April Wissenschaftler und Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen zu einem zweiten Gespräch über die Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden zusammen. Die noch offenen Fragen sollten geklärt und konkrete Handlungsempfehlungen für die Herabsetzung der PAK-Belastung erarbeitet werden. Die Experten waren sich der wachsenden Besorgnis der Betroffenen bewußt, die sich aus den krebserzeugenden Eigenschaften der PAK, insbesondere des wichtigsten Vertreters dieser Gruppe, des Benzo(a)pyren (BaP), ergibt. Während es an einzelnen Stellen von den zuständigen Behörden bereits unterschiedliche Vorgaben für den Umgang mit dem Problem gegeben hatte, sollte auf dem Expertengespräch eine bundesweit anwendbare Vorgehensweise erarbeitet werden. Die Experten kamen zu folgenden Empfehlungen für ein sofortiges und mittelfristiges Vorgehen:

1. Es wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP) - dem wichtigsten PAK - untersucht, sofern eine Sichtprüfung ergeben hat, daß es sich um "dunkles" Klebematerial handelt. Letzteres weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.

2. Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

3. Liegt der BaP-Gehalt des Parkettklebers über 10 mg/kg, ist ein abgestuftes Vorgehen zu empfehlen:

4. Die Experten waren sich darüber einig, daß der Zustand des Parketts eine Rolle spielt. Man sah sich aber außerstande, Beurteilungsmaßstäbe hierfür vorzugeben, da diese Beurteilung von Bauexperten vorgenommen werden sollte.

5. Die Entscheidung über Art und Umfang der mittelfristig zu treffenden Maßnahmen kann auch durch die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf PAK-Abbauprodukte (Human-Biomonitoring) erleichtert werden, obwohl die Interpretation solcher Ergebnisse im Einzelfall schwierig ist.

Hinsichtlich der Entscheidung über Maßnahmen, die zur Herabsetzung der parkettbedingten Belastungen zu ergreifen sind, sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: Der Ersatz eines Parkettbodens kann wegen des Alters vielfach bereits aus optischen und technischen Gründen erforderlich sein. Die geeignete Methode ist so zu wählen, daß - neben der Wiederherstellung eines einwandfreien Nutzungszustands - durch diese Maßnahme zumindest die PAK-Abgabe des teerhaltigen Klebers in den Innenraum wirkungsvoll und dauerhaft reduziert wird. Die Wahl der Maßnahme ist wesentlich vom Schädigungsgrad des Parketts abhängig. Die Arbeiten sollten nur von Fachfirmen vorgenommen werden. Das bedeutet im einzelnen:

Bei starken Parkettschäden, das heißt bei einer größeren Zahl loser Parkettstäbe oder sehr weit geöffneten Fugen kommt in der Regel das vollständige Entfernen des Belags in Betracht. Der verbleibende teerhaltige Kleber sollte nach Möglichkeit mit entfernt werden, wobei die nicht unerhebliche Staubbelastung beim Abfräsen oder Abschleifen zu berücksichtigen ist. Dies kann umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich machen.

Kann der Kleber nicht entfernt werden, so ist er mit geeigneten diffusionsdichten Materialien abzudecken, auf die ein neuer, nicht verklebter Belag (zum Beispiel Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) aufgebracht werden kann. Ist das alte Parkett noch fest und tragfähig, kann es im einfachsten Fall mit neuen Belägen (Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) überdeckt werden, wobei jedoch die größere Einbauhöhe zu beachten ist.

Soll das alte Parkett nicht entfernt oder abgedeckt werden, kommt unter Umständen auch eine Abdichtung mit im Fachhandel angebotenen Spezialprodukten in Frage. Parkettfugen können mit handelsüblichen Reparaturpasten oder -kitten geschlossen oder mit elastischen Fugendichtstoffen auf Acrylatbasis abgedichtet werden, die der Fachhandel in holzüblichen Farbtönen anbietet. Insbesondere bei Eichenparkett können bei Fugen kleiner als drei Millimeter mit den oben erwähnten Reparaturpasten und einer drei- bis vierfachen Versiegelung des Parketts mit wasserverdünnbaren Spezialprodukten auf Acrylat- oder Polyurethanbasis brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Es ist davon auszugehen, daß solche Maßnahmen jedoch wegen der begrenzten Haltbarkeit regelmäßige Renovierungsintervalle erforderlich machen.

Berlin, den 29.04.1998