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ABG FRANKFURT HOLDING Herr Junker Tel. 069/2608-275 FAX. 069/2608-277
31.08.98 Presseinformation Untersuchungsergebnisse liegen vor - Sanierungsmaßnahmen beginnen Nachdem nunmehr die Schadstoffuntersuchungen abgeschlossen sind und die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, wird die ABG FRANKFURT HOLDING unmittelbar mit Sanierungsmaßnahmen in den Wohnungen beginnen, die nach Auswertung der Schadstoffuntersuchungen als belastet im Sinne der einschlägigen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, des Hessischen Gesundheitsministeriums und des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main gelten. Die Gesellschaft hat sich damit exakt an die den Mieterinnen und Mietern sowie der Presse wiederholt mitgeteilte Verfahrensfestlegung gehalten, die nunmehr nach einem auf behördlichen Richtwerten beruhenden objektiven Untersuchungsergebnis ihren Abschluß findet. Ein Ergebnis vorweggenommen: Die Hausstaubuntersuchungen haben ergeben, daß im Bereich der BaP bei 1.327 von ca. 1.600 Wohnungen, d. h. bei 85 % die Belastungen unterhalb des Sanierungszielwertes liegen. Hier sind also zunächst keinerlei Maßnahmen in der Wohnung zu ergreifen. Bei etwa der Hälfte dieser Wohnungen, d. h. rund 660 ergaben auch die Untersuchungen im Kleber, daß keinerlei Belastungen vorliegen. Andererseits wurden in 15 Wohnungen, d. h. weniger als 1 % der untersuchten Wohnungen Hausstaubbelastungen größer als 10 mg/kg BaP Festgestellt; hier ist also sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Die Geschäftsführung der ABG FRANKFURT HOLDING konnte und kann durchaus die aus der sehr emotional geführten Diskussion um die Schadstoffbelastung der Wohnungen resultierende psychische Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Ängste nachvollziehen. Es war und ist jedoch stets das Bemühen der Gesellschaft, die hochsensible Thematik auf einer sachlichen, objektiven und emotionslosen Ebene zu einem Abschluß zu bringen, der gewährleistet, daß eine Gesundheitsgefährdung der Mieterinnen und Mieter ausgeschlossen ist.
Die Gesellschaft hat daher gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main die Festlegung von Grenz- und Handlungswerten sowie die Beschreibung eines einheitlichen objektiven Meßverfahrens gefordert. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine bundeseinheitlichen Meßverfahren und Grenz- oder Handlungswerte. Zu diesem Zweck hatte das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main im Februar 1998 zu einem Expertenhearing geladen und daran anschließend diverse Expertenrunden auf Bundesebene mit initiiert, um im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zu einem objektiven Handlungsergebnis zu gelangen. Unabhängig von diesen Forderungen hat die Gesellschaft jedoch u. a. im Frühjahr 1998 umfangreiche Voruntersuchungen zur Quellenidentifikation und zur Erprobung von geeigneten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. So wurden blockweise Kleberuntersuchungen veranlaßt, die schon sehr früh das nunmehr vorliegende Ergebnis prognostizierend bestätigten, wonach in einer Vielzahl der 1.600 untersuchten Wohnungen der Parkettkleber als nicht belastet einzustufen ist. Gleichwohl hat die Gesellschaft in Abstimmung mit den sie beratenden Fachinstituten die Auffassung vertreten, daß vor einer endgültigen Bewertung weitere zeit- und damit kostenintensive Untersuchungen unumgänglich sind, um ein aussagekräftiges Gesamtbild der möglichen Schadstoffbelastungen der Wohnungen darlegen zu können. Nachdem zwischenzeitlich die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder unter Federführung des Umweltbundesamtes Ende April 1998 die notwendigen Festlegungen zu Grenz- und Handlungswerten und den anzuwendenden Meßverfahren getroffen haben, wurden im Mai 1998 nach einem kurzfristig herbeigeführten Beschluß des Aufsichtsrates des Unternehmens Untersuchungsaufträge zur Untersuchung aller 1.600 Wohnungen erteilt. Dabei erstreckten sich die Untersuchungen nicht nur auf die Beprobung des Klebers jeder Wohnung, sondern darüber hinaus auch auf die Untersuchung des Hausstaubes jeder einzelnen Wohnung, und zwar nicht nur wie von den zuständigen Behörden festgelegt auf PAK, sondern auch auf Pestizide. In den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Hessischen Gesundheitsministeriums wurden und werden keine Aussagen zu möglichen Pestizid-Belastungen getroffen. Die Gesellschaft hat daher wiederholt und vehement auch für diesen Komplex die Festlegung von Prüf- und Handlungswerten und verbindliche Aussagen zur toxikologischen Bewertung der Pestizid-Gehalte im Hausstaub gefordert. Dieser Forderung ist das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main nach umfangreichen wissenschaftlichen Bewertungen im Juli 1998 nachgekommen. Damit hat die Stadt Frankfurt am Main - und hier namentlich das Gesundheitsdezernat - einen vorbildlichen entscheidenden Beitrag in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin zur Problemlösung im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner geleistet. Den Untersuchungen lag - mit Ausnahme des Klebers selbst - Hausstaub zugrunde. Hausstaub kann jedoch nur Hinweise auf eine Schadstoffquelle im Raum geben. Er ist weder für eine gesundheitliche Bewertung noch für die Überprüfung von Richtwerten gut geeignet. Eine Bewertung zur Sanierungsentscheidung ist deswegen nur auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse von Kleber und Hausstaub sowie ggf. zusätzlich der Raumluft sachgerecht möglich. Für die Probenahme von Hausstäuben gibt es derzeit keine allgemein anerkannte Methode, wie z. B. eine DIN-Norm. Aus gesundheitlicher Sicht kommt es primär darauf an, den auf dem Boden liegenden Staub zu erfassen, den die am Boden spielenden Kinder aufnehmen können. Beim Staubsaugen auf schadhaftem Parkett können Altstaub und Kleberpartikel aus den Ritzen ausgesaugt werden, dem die Eiinder normalerweise nicht ausgesetzt sind. Deshalb hatte das Umweltbundesamt und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Erlaß vom 20.04.1998) die Probenahme mittels Kehren empfohlen. In Frankfurt am Main wurde daraufhin in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt ein modifiziertes Kehr-/Wischverfahren angewandt, das die Erfassung des für Kleinkinder relevanten, auf dem Boden liegenden Staubes anstrebte. Ab dem 02.06.1998 empfahl das Hessische Gesundheitsministerium jedoch in Abweichung seiner ursprünglichen Erlasse die Saugmethode. Dabei forderete das Hessische Gesundheitsministerium in einem weiteren Schreiben, daß "unmittelbar vor der Entnahme einer 7-Tage-Probe mittels Staubsauger erkennbare Ritzen im Parkett abzukleben sind", um so das "Ritzenproblem" zu umgehen. Mit diesem Erlaß setzte sich das Hessische Gesundheitsministerium in Widerspruch zu seinen Ursprungserlassen. Die von der Gesellschaft in Ausführung der Ursprungserlasse des Hessischen Gesundheitsministeriums beauftragten Messungen waren schon so weit fortgeschritten, daß auch nach den Empfehlungen der die Gesellschaft beratenden Institute ein Wechsel der Beprobungsart nicht mehr durchzuführen ist; zum anderen stellt das vom Hessischen Gesundheitsministerium geforderte Abkleben der Parkettritzen einen derart lebensfremden Sachverhalt dar, der in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Eine Probenahme mittels Saugen wird in der gesamten Republik - allerdings in sehr modifizierter Form - nur noch in einem weiteren Bundesland favorisiert. Baden-Württemberg empfiehlt Absaugen ausschließlich der Parkettstäbe mit einer schmalen Spezialdüse unter Einhaltung von 1 cm Abstand zu den Ritzen. Damit wird sichergestellt, daß der relevante Staub auf dem Boden erfaßt wird und der Staub oder die Partikel aus den Ritzen nicht mit in die Probe gesaugt wird. Beide Methoden - das in Frankfurt am Main eingesetzte modifizierte Kehr-/Wischverfahren und das in Baden-Württemberg angewandte Spezialsaugverfahren - streben die Erfassung des für Kleinkinder relevanten, auf dem Boden liegenden Staubes an. Nur in wenigen Hausstaubproben aus den 1.600 Wohnungen aus dem Bestand der ABG FRANKFURT HOLDING wurden BaP-Konzentrationen über 10 mg/kg Hausstaub gemessen. Ähnliche Ergebnisse wurden bei einer Untersuchung mit dem Spezialsaugverfahren in Baden-Württemberg erhalten: auch dort war BaP nur in wenigen Einzelfällen im gesaugten Staub nachweisbar, die meisten Werte blieben unter 1 mg/kg. Wird also beim Staubsaugen ein Ansaugen von Staub oder Kleberpartikeln aus den Ritzen vermieden, erhält man mit dem Spezialsaugverfahren und dem modifizierten Kehrverfahren vergleichbare Ergebnisse. Die ABG FRANKFURT HOLDING befindet sich danach mit dem von ihr veranlaßten Meßverfahren auf der Basis dessen, was in der gesamten Republik von den zuständigen Gesundheitsbehörden und ursprünglich auch vom Hessischen Gesundheitsministerium festgelegt wurde. Die widersprüchliche Handlungsweise des Hessischen Gesundheitsministeriums beruht offensichtlich auf der Empfehlung eines Institutes aus dem Hochtaunuskreis, der keine repräsentativen Untersuchungen zugrunde lagen. Die Gesellschaft kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß augenscheinlich eine besondere Affinität des Hessischen Gesundheitsministeriums zu diesem Institut besteht. Auch die Untersuchungsergebnisse dieses Institutes sind ungeeignet, eine Schadstoffbelastung nachzuweisen, da bei diesen Untersuchungen offensichtlich die Empfehlungen des Hessischen Gesundheitsministeriums zum Abkleben der Ritzen vor Absaugen des Parkettbodens nicht beachtet wurden. Die Staubproben wurden vielmehr größtenteils dem Institut von den Bewohnerinnen und Bewohnern zugesandt. Dies birgt latent die Gefahr der Verfälschung von Meßergebnissen und stellt kein objektivierbares Verfahren dar. Die auf der Basis der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der zuvor genannten Erlasse des Hessischen Gesundheitsministeriums beruhenden Untersuchungen erbrachten folgendes Ergebnis: *??41% der 1.600 untersuchten Wohnungen gelten als unbelastet, da im Kleber ein BaP-Gehalt von unter 10 mg/kg festgestellt wurde. Nach den entsprechenden behördlichen Festlegungen besteht kein weiterer Handlungsbedarf. *??bei 31% der Wohnungen wurde eine Kleberbelastung zwischen 10 und 3.000 mg/kg sowie eine Hausstaubbelastung von kleiner als 10 mg/kg BaP festgestellt. Hier besteht kein akuter Handlungsbedarf. Grundsätzlich sollen in angemessenen Zeitabständen, d. h. in ein bis zwei Jahren, Nachmessungen durchgeführt werden; es wird jedoch in jedem konkreten Einzelfall vor Ort entschieden, ob ggf. mittelfristig weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. *??in 28% der Wohnungen wurde eine Kleberbelastung von über 3.000 mg BaP pro kg und eine Hausstaubbelastung von weniger als 10 mg BaP pro kg festgestellt. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Vor ggf. mittelfristig zu ergreifenden Maßnahmen sind Raumluftuntersuchungen durchzuführen. Alsdann wird über die Weiterungen entschieden. Die Gesellschaft wird sich individuell mit jedem der betroffenen Mieter persönlich in Verbindung setzen, um die in der Wohnung durchzuführenden Maßnahmen im Einzelfall zu erörtern und festzulegen. Die in diesen Fällen durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sollen dauerhaft einen Sanierungszielwert von maximal 1 mg BaP pro kg Hausstaub gewährleisten. Nach den durchgeführten Voruntersuchungen und Sanierungserprobungen kommt dabei in Betracht, zunächst als Sofortmaßnahme die Wohnung mit Teppichboden auszulegen. In Fällen, in denen das Bundesvermögensamt und die Wohnbau Mainz Teppichboden als Sofortmaßnahme verlegt hat, belegen die Kontrollmessungen, daß allein hierdurch schon Schadstoffemissionen ausgeschlossen wurden. Darüber hinaus hat sich aus den Untersuchungen gezeigt, daß in rund 90 % der Fälle, in denen der Kleber über 3.000 mg BaP pro kg aufweist, schon das vorhandene Parkett ausreichend ist, um Schadstoffemissionen aus dem Kleber in den Hausstaub zu minimieren. Als dauerhafte Sanierungsmaßnahme wird die Gesellschaft nach Auswertung der Probesanierungen und nach Empfehlung der sie beratenden Institute das derzeit vorhandene Parkett - obwohl dies technisch nicht erforderlich ist - zusätzlich mit der PE-Folie flächendeckend mit entsprechenden Wandanschlüssen abdecken und darauf einen neuen Bodenbelag verlegen wie z. B. Fertigparkett oder Teppichboden. Es kommt jedoch auch in Betracht, in den Wohnungen einen diffusionsdichten PVC-Belag einzubringen. Eine Totalsanierung durch Entfernen des Parketts, des Klebers und des Estrichs ist nach den entsprechenden Empfehlungen und Erprobungen nicht erforderlich. *??bei ca. 30 weiteren Wohnungen ist der vom Stadtgesundheitsamt vorgegebene Handlungswert bezüglich Pestiziden überschritten. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf. Auch hier wird im Einzelfall vor Ort individuell mit dem betroffenen Mieter die konkret in der jeweiligen Wohnung durchzuführende Maßnahme besprochen und festgelegt werden. Dabei kommen mehrere Möglichkeiten wie Entfernen der Fußleisten, ersatzloses Entfernen der Schränke oder aber auch Reinigungsmaßnahmen und Versiegelungen in Betracht. Es soll ein neuartiges, schon mehrfach erprobtes Trockeneisverfahren eingesetzt werden, um vorhandene Pestizide zu entfernen und Belastungen dauerhaft auszuschließen. Mit dem heutigen Tage werden - wie von der Gesellschaft angekündigt - alle Mieter individuell schriftlich über die Untersuchungsergebnisse der jeweiligen Wohnung unterrichtet werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens werden in den zuvor beschriebenen Fällen die betroffenen Mieterinnen und Mieter persönlich aufsuchen. Die Geschäftsführung gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, daß nunmehr nach Durchführung der auf den behördlichen Festlegungen beruhenden Untersuchungen und den sich daran anschließenden Sanierungsmaßnahmen das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieter andererseits wieder hergestellt ist und insbesondere ein vernünftiger nicht von Emotionen getragener Dialog zwischen den Parteien möglich ist.
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